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Neuer Tätigkeitsschlüssel

28-Feb-2011

it den Meldungen ihrer Beschäftigten zur Sozialversicherung übermitteln die Arbeitgeber auch Angaben zu deren Tätigkeit im Betrieb nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit (Tätigkeitsschlüssel). Der bisherige 5-stellige Tätigkeitsschlüssel wird seit 1973 verwendet. In den letzten drei Jahrzehnten haben sich jedoch Beschäftigung und Arbeitsmarkt kontinuierlich verändert, so dass die heutige Berufswirklichkeit durch den Schlüssel nicht mehr ausreichend abgebildet wird. Mit der Einführung des neuen Meldeverfahrens zur Sozialversicherung 1999 wurde bereits ein 9-stelliger Tätigkeitsschlüssel beschlossen, der nun ab dem 01.12.2011 verbindlich eingeführt wird.

Die Struktur des neuen Tätigkeitsschlüssels wurde bereits festgeschrieben. Nun ist es die Aufgabe der Arbeitgeber, den neuen Tätigkeitsschlüssel für die beschäftigten Arbeitnehmer zeitnah, jedoch spätestens bis 30.11.2011 umzusetzen. Leider kann dieser Prozess nur bei etwa 5 % aller Beschäftigungsverhältnisse automatisch umgestellt werden. Die Erweiterung des Schlüssels macht daher eine manuelle Pflege unumgänglich.


Struktur des Tätigkeitsschlüssels

Der neue Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) besteht aus 9 Stellen. Die ersten 5 sind für die Verschlüsselung des Berufs vorgesehen, die weiteren 4 Felder beinhalten Informationen über:

  • den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss,
  • den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss des Arbeitnehmers,
  • ein Kennzeichen, ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt und
  • die Vertragsform (Voll- oder Teilzeit, befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag).

Zur Ermittlung des Tätigkeitsschlüssels 2010 gibt es ein „Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit.“ Das Schlüsselverzeichnis enthält alle erforderlichen Hinweise zur Verschlüsselung und ein alphabetisches Verzeichnis von Berufen bzw. Tätigkeiten. Zusätzlich stellt die Bundesagentur für Arbeit mit „Tätigkeitsschlüssel-Online“ eine einfache Anwendung für die Recherche im Internet zur Verfügung.

Zeitplan

Der Umstieg ist so geplant, dass für Meldezeiträume bis 30.11.2011 die bisherigen 5-stelligen Tätigkeitsschlüssel weiterhin zu verwenden sind. Der neue Tätigkeitsschlüssel wird immer dann zu nutzen sein, wenn der Meldezeitraum Zeiten ab dem 01.12.2011 umfasst, was in der Praxis eine teilweise parallele Pflege von alten und neuen TS für das Jahr 2011 bedeutet.

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