Ende der Corona-Schutzverordnungen am Arbeitsplatz
Geplant war, dass die Corona-Schutzverordnungen am Arbeitsplatz bis Anfang April auslaufen. Doch die veränderte Lage sorgt für ein Umdenken in der Politik. Das Ende der Maßnahmen wird eher eingeläutet.
Schutzverordnung endet
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung soll zum 02. Februar 2023 auslaufen. Somit endet die für alle Betriebe geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bereits mehr als zwei Monate früher.
Ursprüngliches Enddatum war der 07. April 2023. Die Aufhebung will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) per Ministerverordnung durchsetzen. Die Schutzverordnung ist seit 01. Oktober 2022 gültig gewesen.
Das ändert sich
Mit dem Wegfall der Arbeitsschutzverordnung fallen einige Pflichten auf Seiten des Arbeitgebers weg. Dazu zählt zum einen die Pflicht auf Home-Office. Dieses Recht verabschiedete sich allerdings fast von alleine.
Auf Grund des Wandels in der Arbeitswelt haben sich Modelle wie Remote-Work zunehmend etabliert. Arbeitgeber sind immer mehr bestrebt, Mitarbeitenden ein flexibles Arbeitsmodell, inklusive Home Office, zur Verfügung zu stellen.
Zum anderen fällt die Pflicht weg, dass Arbeitgeber kostenlose Corona-Tests anbieten. Dadurch sollte das betriebliche Corona-Infektionsrisiko gemindert werden.
Schutzverordnung erfüllte das Ziel
Das frühzeitige Abschaffen der Arbeitsschutzverordnung ist ebenfalls ein Zeichen für eine entspanntere Corona-Lage. Ziel war es, das Infektionsgeschehen über den Winter 2022/23 beherrschbar zu machen. Das funktionierte laut Arbeitsminister Heil gut.
"Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden", sagte Heil.
Außerdem geht die Zahl der Neuerkrankungen auf Grund der gestiegenen Immunität spürbar zurück.
Christoph Mers
Online Content Manager
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