23 Oktober 2018 - Das Lesen dieses Beitrages dauert 3 Minuten
Der Bundesrat hat am 19.Oktober 2018 der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Somit gelten ab dem 1.Januar 2019 neue amtliche Sachbezugswerte.
Sollte die Ermittlung des ortsüblichen Mietpreises schwierig sein, gelten folgende Quadratmeterpreise:
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, welche geldwerten Vorteile von Sachleistungen arbeitnehmerseitig steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.
Quelle: Bundesrat