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Entgelttransparenzgesetz Hat`s was gebracht und warum zieren sich die Deutschen so

Entgelttransparenzgesetz: Hat`s was gebracht und warum zieren sich die Deutschen so?

Dies lag nicht an den Arbeitgebern, sondern an den Angestellten selbst. Wieso fällt es den Deutschen so schwer über das eigene Gehalt und die vergleichbaren Gehälter im Unternehmen zu sprechen?

Mein lieber Kollege, meine liebe Kollegin

Dass die finanziellen Aspekte besonders sensibler Natur sind, verdient eigentlich keinem zusätzlichen Erwähnungsbedarf. Dennoch ist das eigene Gehalt nichts immer Privatangelegenheit. Kurz vor den nächsten Gehaltsverhandlungen kommt die Frage besonders häufig. Ja, wie viel verdienst du eigentlich? Vor allem die jungen Kollegen stellen diese Frage öfter und unbedarfter als die alten Hasen im Unternehmen. Trotz geänderter Gesetzeslage empfinden viele Beschäftigte die Frage nachdem Gehalt als indiskret. Lässt sich doch mit diesem Basiswissen eine grobe Schätzung der finanziellen Belastung anstellen. Ein teurer Urlaub mit dem Gehalt? Schnell füllt sich der Flurfunk mit Spekulationen. Also schweigen viele lieber, um Missgunst und zwischenmenschliche Probleme zu vermeiden. Denn das Geld ist schon immer der perfekte Nährboden für Neid und Gerüchte.

Ein schwieriger Vergleich

Eine Stufe komplizierter wird es bei der Einordnung der Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung, Position und damit verbundene Aufgabenstellungen. Bei dem Versuch diese Kriterien zu bewerten scheitern viele Kollegen. Das Gehalt spiegelt sich nämlich aus allen Aspekten wider, wie zum Beispiel dem Auto. Häufig verdient der oder die Kollegin mehr, weil dieser besser verhandelt hat.
Alle diese komplexen Zusammenhänge sollte das Entgelttransparenzgesetz verbessern. Im schriftlichen Antrag sind die Arbeitgeber verpflichtet einen vergleichbaren Median, also dem Durchschnittswert des Entgeltsvon Personen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, preiszugeben. Bei der Findung dieser Kollegen und Kolleginnen wird nur auf das Gehalt, der Zugehörigkeit zum Unternehmen und Aufgabenstellung bei der Kalkulation geachtet.

Die Angestellten müssen sich nicht direkt an den Vorgesetzten oder das Management wenden. Der Antrag muss an den Betriebsrat gestellt werden, welcher sich anschließend stellvertretend an das Management wendet

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Institut (WSI) führte wenige Monate nach der Einführung des Entgelttransparenzgesetzes eine Studie bei betroffenen Betriebsräten durch, mit ernüchternden Ergebnissen.

Bittere Realität

Das Institut konnte nachweisen, dass viele Unternehmen sowohl das Gesetz zur Lohngleichheit als auch den Auskunftsanspruch des Entgelttransparenzgesetzes schlicht weg einfach ignorieren. Die Unternehmen unterliegen Vorschriften. Zum Beispiel müssen sie nicht nur Auskunft geben, sondern auch einen jährlichen Bericht, in Form von Gehaltsstrukturprüfungen, zum Fortschritt des Entgelttransparenzgesetzes verfassen.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass viele vereinzelte Anträge schlichtweg ignoriert werden bis der Antragssteller oder der Betriebsrat aufgibt. Zwar besteht die Möglichkeit des Arbeitnehmers seinen Anspruch auf Lohngleichheit und Transparenz auch per Arbeitsgericht durchzusetzen, doch wer möchte sich schon offiziell und per Klage gegen seinen Arbeitgeber wenden. Vor allem dann, wenn die Gefahr des Vertrauens- und damit Jobverlustes möglich ist.

In nur 12 Prozent der befragten Betriebe sei das Management, bzw. die Geschäftsführung, aktiv geworden, um eine verbesserte Gleichstellung in Lohn- und Gehaltsfragen zu erwirken. Bei Mittelständlern waren es immerhin knapp 19 Prozent der Führungskräfte. Für die Arbeitnehmer wahrlich nur ein schwacher Trost.

Fazit

Eine gute, und vor allem faire, Bezahlung ist für die langfristige, allgemeine Zufriedenheit der Mitarbeiter sehr wichtig. Das Entgelttransparenzgesetz sollte die Ungleichheit und Diskriminierung bekämpfen und es Arbeitnehmern einfacher machen, für sich und das eigene Gehalt einzustehen. Geschafft hat es das wahrlich nicht. Im Gegenteil, dadurch, dass Verstöße gegen das Gesetz nicht gemeldet und noch weniger bestraft werden, bekommen Arbeitgeber erst die Möglichkeit das Gesetz weiterhin zu ignorieren.

In einer Umfrage des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler (BVAU), kam man zu dem Ergebnis, dass 88 Prozent der Arbeitgeber und 39 Prozent der Arbeitnehmer bezweifeln das die Einführung des Entgelttransparenzgesetzes irgendeine Wirkung gehabt hat.

So müssen sich die MitarbeiterInnen wieder an den Flurfunk und die Kommunikationsbreitschaft der Kollegen und Kolleginnen wenden. Zum Unbehagen und Nachteil aller Mitarbeiter. Den finanzieller Neid und Missgunst werden sich nicht so schnell vertreiben lassen.