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Payroll and HR admin in covid-19 times_ serious repercussions and lack of uniformity across Europe

Gehaltsabrechnungen und Personalverwaltung – die gravierenden Auswirkungen der Corona-Krise und die mangelnde Einheitlichkeit Europas

Das Coronavirus hat die europäische Wirtschaft zum Erliegen gebracht. Auf internationaler Ebene ziehen die Regierungen alle Register, um Unternehmen und Bürger zu schützen und unterstützen, um die negativen Auswirkungen dieser beispiellosen Krise zu verringern. Dies hat sowohl für die Arbeitgeber als auch für Ihre Mitarbeiter schwerwiegende Auswirkungen und auch auf die Personalabrechnung und HR. Diese Folgen haben vor allem mit den unterschiedlichen Steuer- und Sozialgesetzen in den Ländern zu tun, in denen die Unternehmen tätig sind.

    Besondere Formalitäten

    Coronavirus-Maßnahmen sind von Land zu Land unterschiedlich. In einigen Ländern müssen die Arbeitnehmer beispielsweise einen Passierschein haben, um das Gebiet durchqueren zu dürfen, wie in Deutschland oder Italien. Man sollte sich daher umfassend informieren, um unangenehme Kontrollen für die Mitarbeiter zu vermeiden. Außerdem unterscheiden sich die Regelungen für vorübergehende Arbeitslosigkeit auch über die Landesgrenzen hinweg. Es ist wichtig, diese als Arbeitgeber im Auge zu behalten, um Risiken und Auswirkungen auf Ihre Geschäftsaktivitäten zu mindern.

    In Großbritannien und Irland wird die staatliche Unterstützung verlängert, wenn ein Arbeitgeber aufgrund von COVID-19 die Personalkosten nicht decken kann, so dass die Mitarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste bleiben können. In Großbritannien wird diese Form der Kurzarbeit als "Urlaub" bezeichnet. Die betroffenen Angestellten können über das Coronavirus Job Retention Scheme bis zu 80% ihres üblichen Lohns erhalten, wobei der Großteil der Personalkosten vom Staat übernommen wird.

    In Belgien gibt es derzeit befristete Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit aufgrund Unberechenbarkeit der Krise. Die Arbeitnehmer haben sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld, bleiben aber auf der Lohn- und Gehaltsliste ihres Unternehmens.

    • Die Arbeitnehmer aus Frankreich, die hauptsächlich in Belgien arbeiten, unterliegen nicht dem üblichen 30-Tage-Steuer-Grenzarbeitsprogramm und können von zu Hause aus in Frankreich arbeiten.
    • Firmenwagen können vom Unternehmen für dieser Zeit zurückerhalten (zurückgefordert) werden.

    In den Niederlanden muss der Arbeitnehmer, wenn er aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 nicht genügend Arbeit hat, wie üblich bezahlt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch eine Arbeitskostenentschädigung beantragen, wenn der erwartete Umsatzverlust 20 % oder mehr beträgt.

    In Deutschland hat die Bundesregierung Unternehmen, die aufgrund von COVID-19 mindestens 10 % weniger Arbeitsstunden haben, den Zugang zu Kurzarbeitsleistungen und den Erhalt von Ausgleichszahlungen erleichtert.

      Steuerliche Auswirkungen

      Personen, die im Ausland arbeiten, sind oft auch in diesen Ländern steuerpflichtig. Da ihre Auslandseinsätze jedoch vorübergehend auf Eis gelegt oder sogar ganz ausgesetzt sind, kann sich auch das Steuersystem, dem Ihre Mitarbeiter angehören, verändern. Zum Beispiel können ihre Nettogehälter plötzlich sinken, wenn ihnen kein Mindestnettogehalt garantieren wird. Unter diesen Bedingungen ist es wahrscheinlich, dass der Arbeitgeberbeitrag zu den Lohnkosten steigt, da die im Ausland geleistete Arbeitszeit reduziert oder unterbrochen wird.Besonders wissenswert: Für eine Reihe von besonderen Situationen - wie die Regelungen für die grenzüberschreitende Arbeit in Frankreich und Luxemburg - haben die Steuerbehörden die Coronavirus-Krise als Eingriff einer höheren Gewalt erklärt. Die Auswirkungen auf die Besteuerbarkeit sind daher für diese Arbeitnehmer begrenzt.

        Sozialrechtliche Konsequenzen

        Wenn ein Arbeitnehmer mindestens 25% seiner Arbeitszeit in seinem Heimatland verbringt, gilt nach den europäischen Vorschriften das Sozialversicherungssystem dieses Landes. Auch in diesem Fall könnte die Coronavirus-Krise ein Hindernis darstellen. Denn wenn der Arbeitnehmer plötzlich mehr von zu Hause aus arbeitet, kann ein anderes System zur Anwendung kommen. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Länder, in denen Sie tätig sind, keine vorübergehenden Ausnahmen in dieser Angelegenheit anwenden.
        Wenn Sie sich fragen, wie sich die Coronavirus-Pandemie auf Ihre Mitarbeiter auswirkt und wie Sie die spezifischen Formalitäten erledigen können, schauen Sie sich unsere Coronavirus-Infoseite an.

        Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie hier.