Im vergangenen Jahr sind nach Angaben der Bundesregierung 52.209 Arbeitgeber von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geprüft worden. Das waren erheblich mehr als 2016, als nur 40.374 Arbeitgeber geprüft wurden.
Wie die Regierung weiter mitteilt, hat die FKS im vergangenen Jahr insgesamt 134.045 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 2.518 wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz und 2.102 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne.
Quelle: Bundesregierung