26 Juli 2018 - Das Lesen dieses Beitrages dauert 1 Minuten
Der Referentenentwurf des so genannten „RV-Leistungsverbesserungs- und –Stabilisierungsgesetzes“ sieht eine ab 2019 eine Ausweitung der Gleitzone vor. Die monatliche Grenze für die volle Sozialabgabenlast soll von 850 € auf 1.300 € angehoben werden. Mit dieser Maßnahme sollen Geringverdiener bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Die Änderung führt in der Folge allerdings zu geringeren Rentenbeiträgen. Diese sollen jedoch nicht zu Einbußen bei den Rentenansprüchen führen.
Quelle: Referentenentwurf RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz