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2021

TVöD-Tarifrunde: was verändert sich im kommenden Jahr 2021?

Die Angestellten des öffentlichen Dienstes dürfen sich freuen. Die diesjährigen TVöD-Tarifverhandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände einigten sich mit den Gewerkschaften ver.di und dbb auf eine weitere Erhöhung des Entgeltes, Sonderzahlungen und Sonderleistungen. Die fortlaufende Corona-Pandemie begünstigte die Verhandlungen von seitens der Arbeitnehmer, laut Gewerkschaft. Die zusätzlichen Strapazen und das erhöhte Gesundheitsrisiko bei der Arbeit, war eine der Begründungen für die umfassenderen genehmigten Sonderleistungen.

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erklärte: Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht. Die Arbeitgeber haben den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung der Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht.

Zu den Verhandlungsergebnissen erklärte der VKA-Präsident und Verhandlungsführer Ulrich Mädge am 25. Oktober 2020 folgendes: Wir haben einen wirtschaftlich verkraftbaren Abschluss erreicht, der den kommunalen Arbeitgebern nicht überlastet und bis zu den nächsten Verhandlungen im Jahr 2023 für Planungssicherheit sorgt. Der Abschluss ist maßvoll und trägt den finanziellen Besonderheiten der Corona-Krise Rechnung.

    Die wichtigsten Ergebnisse der Tarifverhandlung im Überblick

    Eine der wichtigsten Kernthemen war, die Erhöhung des Tabellenentgeltes. Insgesamt 1,4 Prozent und mindestens 50 Euro werden ab dem 1. April 2021 mehr pro Monat ausgezahlt. Ab dem 1. April 2022 folgt die zweite Erhöhung um weitere 1,8 Prozent. Laut den Gewerkschaften ein wichtiger Schritt in Richtung Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.

    Bei einer Erhöhung bleibt es jedoch nicht. Auch die Jahressonderzahlung bekommt eine Steigerung, von 5 Prozent (EG 1 – EG 8). Des Weiteren wird es eine Corona-Sonderzahlung geben. Alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen erhalten zur Abmilderung der besonderen Belastung während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung von durchschnittlich 400 Euro. Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen ab dem 1. März 2021 eine Zulage von monatlich 300 Euro.

    Nicht nur Ärzte dürfen sich über Zulagen freuen. Auch die Angestellten von Krankenhäusern in Pflege- und Betreuung dürfen sich freuen. Sie werden drei Zulagen erhalten. Die neu geschaffene Pflegezulage wird beginnend ab dem 1. März ausgezahlt. Startend mit 70 Euro mehr. Im Jahr darauf folgt eine Aufstockung auf 120 Euro. Die monatliche Intensivzulage wird ab dem 1. März von 46,02 auf 100 angehoben und damit mehr als verdoppelt. Damit erhält eine Pflegekraft bis Laufzeitende insgesamt ein Plus von durchschnittlich 2.700 Euro, eine Intensivpflegekraft sogar durchschnittlich 3.900 Euro.

      Die weiteren Ergebnisse zusammengefasst:

      • Entgeltumwandlung für E-Bikes
      • Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost: die Arbeitszeit im Osten wird auf das Westniveau von 39 Stunden gesenkt.
      • 1,4 Prozent mehr für Sparkassenmitarbeiter, weitere Erhöhung um 1,0 Prozent folgt 2022
      • Auf eine Erhöhung in den Flughafenbetrieben wird aufgrund der hohen finanziellen Verluste verzichtet

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