3 Januar 2018
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Gesetzliche Änderungen & Urteile
Neues Jahr, viele Neuerungen – auch im Bereich der Sozialversicherung.
Wir haben wichtige Punkte für Sie zusammengefasst:
Gesetzliche Krankenversicherung: der durchschnittliche Satz für den Zusatzbeitrag sinkt um 0,1 % auf 1,0 %.
Die Umlage für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft – die so genannte U2 - sinkt um 0,06 % auf 0,24 %, der Erstattungssatz bleibt natürlich bei 100 %.
Die Insolvenzumlage sinkt erneut, diesmal um 0,03 % auf 0,06 %.
Saisonarbeiter: gesetzliche Krankenkassen dürfen eine obligatorische Anschlussversicherung nur noch realisieren, wenn der Saisonarbeiter spätestens 30 Monate nach Beschäftigungsende seinen
Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung erklärt. Außerdem muss er einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.