SG-Urteil: Notärztin nicht abhängig beschäftigt
Bei der Klägerin handelt es sich um eine im Jahr 2005 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart und einem Büro in Tübingen, die in den Bereichen Notfallmedizin, Katastrophenmedizin und Krisenmanagement bundesweit Dienstleistungen anbietet. Sie verfügt über Teams von Notfallsanitätern bis hin zu leitenden Notärzten, die bei der Planung und Betreuung von Veranstaltungen, insbesondere auch Großveranstaltungen, aktiv mitwirken. Zudem unterstützt sie viele Krankenhäuser, Kliniken und Rettungsdienste bei der Besetzung von Rettungsdienstschichten und Notarztdiensten. Der Beigeladene Ziff. 1 ist Arzt und schloss mit der Klägerin einen Vertrag „über freie Mitarbeit“. Er beantragte bei der DRV Bund im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens die Feststellung, dass er bei der Klägerin nicht abhängig beschäftigt ist. Die Beklagte folgte diesem Antrag nicht und stellte Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter fest.
30 August 2018