14 November 2019 - Das Lesen dieses Beitrages dauert 4 Minuten
Damit sich die Entlohnung der Pflegekräfte verbessert, ermöglicht das Gesetz dem Bundesarbeitsministerium, eine Tarifvereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebranche für allgemeinverbindlich zu erklären.
Zusätzlich dazu wird die Pflegekommission gestärkt. Sie soll künftig ausdrücklich Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen aussprechen und Mindestlöhne definieren. Das Bundesarbeitsministerium kann diese Empfehlungen wiederum per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären, wenn für den Bereich nicht bereits ein Tarifvertrag gilt. Weiter beruft das Gesetz die Kommission zu einem ständigen Gremium mit einer fünfjährigen Amtszeit und verbessert ihre Beschlussfähigkeit.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Arbeitgeber weiterhin drei Jahre einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie ältere Arbeitsnehmer mit Vermittlungshemmnissen beschäftigen. Damit hat er die geltende Vorschrift um vier Jahre verlängert.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.