30 September 2019 - Das Lesen dieses Beitrages dauert 5 Minuten
Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises versteuert. Im vergangenen Jahr wurde für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung auf ein Prozent des halben Listenpreises pro Monat halbiert. Die bis Ende 2021 befristete Maßnahme soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden, um nachhaltige Impulse für mehr Elektromobilität zu setzen und eine längerfristige Planungssicherheit zu schaffen. Zugleich wird die Mindestreichweite der geförderten Hybridfahrzeuge angehoben.
Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Wenn ein Arbeitgeber Ladevorrichtungen für Elektroautos für die Nutzung außerhalb des Betriebes übereignet oder Zuschüsse für den Erwerb solcher Ladevorrichtung leistet, ist eine Pauschalversteuerung dieses geldwerten Vorteils mit 25 Prozent vorgesehen. Auch das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei. Beide bisher bis Ende 2020 befristeten Maßnahmen sollen um zehn Jahre verlängert werden.
Wer vom Arbeitgeber kostenlos ein Dienstfahrrad für den Privatgebrauch erhält, kann diese schon bisher steuerfrei nutzen. Die Regelung wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.
Schon bisher ist die Überlassung eines Jobtickets eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerfrei. Dies gilt auch für Zuschüsse zu Jobtickets. Der entsprechende Betrag muss allerdings von den Beschäftigten auf die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale angerechnet werden. Um insbesondere für die nur gelegentliche Nutzung von Jobtickets mehr Anreize zu schaffen, sollen die geleisteten Zuschüsse beziehungsweise der geldwerte Vorteil bei Jobtickets künftig alternativ auch beim Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent besteuert werden können. Dann entstehe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die unentgeltliche Gewährung eines Jobtickets, das nur selten genutzt wird, kein steuerlicher Nachteil mehr, erwartet die Bundesregierung.