10 September 2019 - Das Lesen dieses Beitrages dauert 3 Minuten
Der Referentenentwurf zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 wurde am 6. September veröffentlicht, wichtige Rechenwerte für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung sind somit vorläufig festgelegt worden. Das Bundeskabinett muss diese Verordnung nun beschließen, anschließend ist noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.
Finden Sie nachfolgend die wichtigsten Werte im Überblick.
Kranken- und Pflegeversicherung
▪ jährlich West/Ost 56.250 €
▪ monatlich West/Ost 4.687,50 €
Allgemeine Rentenversicherung
▪ jährlich West 82.800 €
▪ monatlich West 6.900 €
▪ jährlich Ost 77.400 €
▪ monatlich Ost 6.450 €
Arbeitslosenversicherung
▪ jährlich West 82.800 €
▪ monatlich West 6.900 €
▪ jährlich Ost 77.400 €
▪ monatlich Ost 6.450 €
Knappschaftliche Rentenversicherung
▪ jährlich West 101.400 €
▪ monatlich West 8.450 €
▪ jährlich Ost 94.800 €
▪ monatlich Ost 7.900 €
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
(§ 6 Abs. 6 SGB V) 62.550 €
besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(§ 6 Abs. 7 SGB V) 56.250 €
Bezugsgrößen
▪ jährlich West 38.220 €
▪ monatlich West 3.185 €
▪ jährlich Ost 36.120 €
▪ monatlich Ost 3.010 €
Quelle: Bundesarbeitsministerium, Referentenentwurf vom 3.9.2019