Gutscheine und Sachbezüge - Steuerfreigrenzen richtig nutzen
Sachzuwendungen und Gutscheine sind beliebte Mittel, um Mitarbeitern Anerkennung zu zeigen und sie zu motivieren. In der Lohnabrechnung müssen diese Zuwendungen jedoch korrekt erfasst werden. Sachbezüge, zu denen auch Gutscheine zählen, sind grundsätzlich im Lohnkonto aufzuzeichnen, selbst wenn sie unter der monatlichen Freigrenze von 50 EUR liegen und somit steuerfrei bleiben. Es ist wichtig, dass sich Mitarbeiter, die die Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen, sich über die aktuellen Regelungen informieren und diese korrekt anwenden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei. Sichern Sie sich einen Platz in unserem online Seminar!
Praktische Informationen
€ 230
* Rabatt für SD Worx-Kunden (wird in den nächsten Schritten berechnet)Zielgruppe
LeiterInnen und qualifizierte MitarbeiterInnen des Personalwesens der Entgeltabrechnung.
Details
Hinweise
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Diese Schulung findet als Online Seminar statt. Die Kommunikation zwischen der Referentin und den TeilnehmerInnen erfolgt per Voice-over-IP. Mikrofon und Lautsprecher werden hierfür benötigt. Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets.
Methode
Online Seminar mit Vortrag, Besprechung von Fallbeispielen und Beantwortung von Fragen der TeilnehmerInnen.
Technische Voraussetzungen
Wir verwenden Microsoft Teams für die Durchführung unserer Online-Seminare in der Rubrik "Gesetzliche Grundlagen".
Inhalte
- Definition Barlohn
- Definition Sachlohn
- Abgrenzung Gutscheine und Arten und Kostenerstattungen
- Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 50 Euro
- Aufmerksamkeiten in Höhe von 60 Euro
- Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen
Praktische Informationen
Termine und Orte
- Donnerstag, 11. Juli 2024 11:00 bis 12:30Online
- Montag, 25. November 2024 11:00 bis 12:30Online
Preis
€ 230 zzgl. MwSt.Infos
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Referent / Referentin
Daniela Karbe-Geßler
Daniela Karbe-Geßler, LLM oec.int. Rechtsanwältin Daniela Karbe-Geßler ist seit September 2021 Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt). Zuvor war sie seit Oktober 2010 beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. in Berlin als Referatsleiterin im Bereich Finanzen und Steuern tätig und betreute die Aufgabengebiete Arbeitnehmerbesteuerung, Reisekosten, betriebliche Altersvorsorge, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sie ist eine erfahrene Referentin und Autorin zahlreicher Publikationen.