In den Tarifverträgen ist eine Vielzahl an verschiedenen Zulagen und Zuschlägen vorgesehen. Die richtige Umsetzung in der Entgeltabrechnung kann daher schwierig sein. In unserem Online-Seminar erklären wir Ihnen alle wichtigen gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu den unständigen Bezügebestandteilen mit vielen Beispielen aus der Praxis. Dabei werden kompakt die wichtigsten gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Abrechnung der variablen Entgeltbestandteile nach TVöD und TV-L behandelt.
Sie wollen wissen, wie Sie mit Zulagen und Zuschläge nach TVöD und TV-L in der Entgeltabrechnung umgehen müssen? Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in unserem Online-Seminar!
Virtuelles Klassenzimmer
Deutsch
1 Tag
€ 490
* Rabatt für SD Worx-Kunden (wird in den nächsten Schritten berechnet)Ziel dieses Online-Seminars:
Hinweise
Diese Schulung findet als Online Seminar statt. Die Kommunikation zwischen der Referentin und den TeilnehmerInnen erfolgt per Voice-over-IP. Mikrofon und Lautsprecher werden hierfür benötigt. Wir empfehlen die Nutzung eines Headsets.
Methode
Online Seminar mit Vortrag, Besprechung von Fallbeispielen, Diskussionsrunde, Beantwortung von Fragen der TeilnehmerInnen.
Technische Voraussetzungen
Wir verwenden Microsoft Teams für die Durchführung unserer Online-Seminare in der Rubrik "Gesetzliche Grundlagen".
Bitte teilen Sie uns Ihr Interesse mit. Sobald sich etwa fünf Personen in die Liste eingetragen haben, schlagen wir Ihnen einen neuen Termin vor. Ihre Eintragung in die Interessensliste ist kostenlos und unverbindlich.

Gerhard Büchler war über 40 Jahre durchgängig in der Praxis zu Fragen der Gehaltsabrechnung des öffentlichen Dienstes tätig und hat mehr als 30 Jahre Seminarerfahrung zu allen abrechnungsrelevanten Themen des öffentlichen Dienstes. Herr Büchler war in der Gehaltsabrechnung des Bezirks Mittelfranken in Ansbach als Sachbearbeiter tätig, danach bis zu seinem Wechsel zum Kommunalunternehmen als Kundenberater für Personalwesen bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Würzburg beschäftigt.