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Fehler in der Gehaltsabrechnung - Was jetzt?

Fehler in der Gehaltsabrechnung: Das ist zu tun

Sofort handeln statt warten bei einem Fehler in der Gehaltsabrechnung.

Jeden Monat trudelt die Gehaltsabrechnung bei Arbeitenden ein. Entweder digital oder postalisch. Doch was ist zu tun, wenn sich ein Fehler in die Gehaltsabrechnung geschlichen hat. Diese Frist ist zu beachten.

Fehler in der Gehaltsabrechnung

Grundsätzlich muss die Gehaltsabrechnung mindestens folgende zwei Punkte aufweisen.

  1. Abrechnungszeitraum
  2. Zusammensetzung des Lohnes

Doch was ist zu tun, wenn beim Netto-Betrag ein Fehler enthalten ist? Sei es zu wenig oder zu viel Netto-Gehalt. Dann unverzüglich den Arbeitgeber über den Fehler in der Gehaltsabrechnung informieren.

Schriftlich festhalten

Wichtig: Das Nachfassen beim Arbeitgeber unbedingt schriftlich festhalten. Damit ist es zu einem späteren Zeitpunkt noch abrufbar und nachweisbar.

Der Arbeitgeber ist dann in der Pflicht, unter Einhaltung einer gewissen Frist, folgende zwei Punkte umzusetzen:

  1. Auszahlung des korrekten Netto-Gehaltes
  2. Ausstellung einer neuen, fehlerfreien Lohnabrechnung

Arbeitnehmer*innen sind ebenfalls in der Pflicht. Sie müssen arbeits- und tarifrechtliche Fristen einhalten. Was bedeutet das?

Drei Jahre Zeit

Eigentlich haben Arbeitnehmer*innen drei Jahre Zeit um gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung vorzugehen. So ist es im Paragraph 195 des BGB festgehalten.

Doch Arbeits- und Tarifverträge können diesen Paragraphen ausstechen. Dann sind die Fristen in den jeweiligen Verträgen bindend.

Handeln statt warten

Daher ist es ratsam, die Lohnabrechnung sowohl sorgfältig zu prüfen als auch bei möglichen Fehlern sofort zu handeln. So besteht nicht die Gefahr, dass eine Frist versäumt wird.

Auf der anderen Seite sollten Arbeitgeber immer bestrebt darin sein, dass die Gehaltsabrechnung nicht nur korrekt sondern ebenfalls pünktlich durchgeführt wird. Für viele Arbeitnehmende ist das immer noch einer der wichtigen Kriterien bei der Wahl des Arbeitgebers.

    Christoph Mers

    Online Content Manager