Im Mai 2018 trat ein neues europäisches Datenschutzgesetz in Kraft, mit dem bei Unternehmen auf der ganzen Welt – unter anderem auch im Bereich der Personalverwaltung und auch in Ihrer Personalabteilung – erhebliche Änderungen nötig werden.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) enthält neue Regeln für die Erhebung und Verarbeitung von EU-Bürger betreffenden Daten. Ihre Daten zu schützen und Ihnen bei der Bewältigung der mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung verbundenen Compliance-Herausforderungen zu helfen ist unser oberstes Ziel.
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Dokumente rund um das Thema Datenschutz.
Der Schutz Ihrer Daten und die Unterstützung bei den Compliance-Herausforderungen der neuen Datenschutzverordnung haben für uns oberste Priorität.
Überprüfung von Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien, Erstellung eines persönlichen Datenregisters, Überprüfung von Lieferantenverträgen und -vereinbarungen, Verbesserung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, ...
Wir ernennen in allen Ländern, in denen wir tätig sind, Datenschutzbeauftragte.
Wir haben für Sie eine Checkliste zur EU Datenschutz-Grundverordnung erstellt. Diese soll Ihnen dabei helfen, Ihre Personalabteilung und Lohnbuchhaltung auf die Verordnung vorzubereiten, welche am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird.
Der 25.Mai. 2018 wird mit Blick auf den Datenschutz in Europa ein ernster Tag, denn ab genau diesem Datum ist die zweijährige Schonzeit vorbei und die am 25.Mai 2016 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wird angewandt.
In diesem Blog richten wir den Fokus auf die zentralen Bestimmungen der DSGVO und wie sich diese auf Unternehmen auswirken.