Achtung beim Juli-Gehalt: Nettogehalt verändert sich
Seit Juli 2023 gelten die neuen Beiträge zur Pflegeversicherung. Und davon ist praktisch jeder Arbeitnehmende betroffen. In welcher Höhe jemand betroffen ist, verrät ein Blick auf die Gehaltsabrechnung vom Juli 2023.
Neue Beiträge bei Pflegeversicherung
Seit dem 01. Juli gelten die neuen Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Hintergrund sind die Anpassungen für das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
Insgesamt steigt der Beitragssatz auf 3,4 Prozent. Wichtig: Kinderlose müssen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent aufbringen.
Weniger Netto möglich
Auf Grund der Anpassungen der Beitragssätze für das PUEG müssen einige Arbeitnehmende höhere Abgaben leisten.
Es gibt aber auch gute Nachrichten. Arbeitnehmende mit mindestens zwei Kindern werden auf Grund der Anpassungen weniger Abgaben leisten müssen.
Ein Überblick zu den Beiträgen:
Arbeitnehmer*in | Bis Juni 2023 | Ab Juli 2023 |
---|---|---|
Kein Kind | 1,875 % | 2,3 % |
1 Kind | 1,525 % | 1,7 % |
2 Kinder | 1,525 % | 1,45 % |
3 Kinder | 1,525 % | 1,2 % |
4 Kinder | 1,525 % | 0,95 % |
5 oder mehr Kinder | 1,525 % | 0,7 % |
Bis Juni 2023 mussten Arbeinehmer*innen mit mindestens einem Kind alle den gleichen Beitragssatz zahlen. Nur kinderlose hatten auch vorher einen erhöhten Aufwand.
Doch nicht nur Arbeitnehmende mussten zahlen. Arbeitgeber steuerten den gleichen Anteil von 1,525 Prozent bei. Somit ergab sich ein Gesamtbetrag von 3,05 Prozent.
Kein Hälfte-Hälfte mehr
Doch in Zukunft wird es dieser brüderliche Teilung nicht mehr geben. Der Anteil der Arbeitgeber wird weiterhin gleich bleiben bei 1,525 Prozent.
Hintergrund der Änderungen ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes. Zuvor wurde lediglich unterschieden, ob jemand Kinder hat. Das war allerdings nicht rechtens.
Deswegen gibt es seit Juli 2023 die Staffelung und Unterscheidung nach der Anzahl der Kinder.
Christoph Mers
Online Content Manager
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