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Steuererklärung und das Home Office: 4 praktische Fragen

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Die Arbeit aus dem Home Office hat sich mittlerweile etabliert. Die Auswirkungen sind in vielen Bereichen des Lebens spürbar. Auch bei der Steuererklärung. Wie? Das zeigen vier praktische Beispiele.

Home Office Tage angeben

Die Anzahl der Home Office Tage muss in eine extra Zeile eingetragen werden. Das ist entweder Zeile 61 oder Zeile 62 in Anlage N. Wovon ist das abhängig?

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      Das hängt davon ab, ob der*ie Arbeitnehmende einen anderen Arbeitsplatz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekam. Basierend auf den angegebenen Tagen errechnet das Finanzamt die Höhe der Werbungskosten.

      Home Office Tage berechnen für die Steuer

      Doch wie viele Tage darf ich überhaupt angeben in der Steuererklärung? Und welche Tage müssen abgezogen werden? Das kann oftmals recht kompliziert sein. Daher haben die Finanzämter eine sogenannte „Nichtaufgriffsgrenze“ eingeführt.

      Diese Grenze wurde ursprünglich im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale eingeführt. Anhand dieser Regelungen konnten die Fahrten zum Arbeitsort schneller abgebildet werden. Diese Regelung kann allerdings analog auf die Anzahl an Home Office Tagen genutzt werden.

      • Fünf-Tage-Woche: 220 bis 230 Fahrten ins Büro / Arbeitstage im Home Office
      • Sechs-Tage-Woche: 260 bis 280 Fahrten ins Büro / Arbeitstage im Home Office

      Abzug von Tagen

      Somit haben Arbeitnehmende einen schnelleren Überblick auf die geleisteten Tage.

      Wichtig: Um die korrekte Anzahl an Home Office Tagen für die Steuererklärung zu berechnen, müssen noch Krankheits- und Urlaubstage abgezogen werden. Dann kann die finale Anzahl an Heimarbeitstagen eingetragen werden in die Steuererklärung.

      Überprüfung durch das Finanzamt

      Noch immer ist die Pendlerpauschale attraktiv um Rückzahlungen zu erhalten. Doch Vorsicht: Wer falsche Bürofahrten angibt und stattdessen von zu Hause aus arbeitet, macht sich strafbar. Aber wie soll der Betrug ans Licht kommen?

      In der jüngeren Vergangenheit forderte das Finanzamt vermehrt sogenannte Arbeitgeberbescheinigungen an. Diese geben über zwei Punkte Auskunft:

      • Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden
      • Tatsächlich aufgesuchte Tage an der ersten Tätigkeitsstätte

      Absetzen von Stromkosten

      Die Arbeit aus den eigenen vier Wänden bietet einige Vorteile. Doch es gibt auch Nachteile. Wie beispielsweise die erhöhten Strom- und Heizungskosten. Um gestiegenen Beiträge abzufedern, wurde die Home Office Pauschale eingeführt.

      Seit Januar 2024 können Arbeitnehmer*innen sechs Euro pro Home Office Tag angeben. Weitere Regelungen zur Home Office Pauschale 2024 lesen Sie hier.

        Christoph Mers

        Online Content Manager