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Hinweisgeberschutzgesetz: Kosten für Bund, Länder und die Wirtschaft

Hinweisgeberschutzgesetz: Kosten für Bund, Länder und die Wirtschaft

Hinweisgeberschutzgesetz: Kosten für Bund, Länder und die Wirtschaft

Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wird zur Pflicht. Sowohl für Unternehmen als auch Bundes- und Länderbehörden. Wir verraten, welche geplanten Kosten auf die einzelnen Sektoren zukommen.

HinSchG: Kosten für die Wirtschaft

Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz müssen Unternehmen und Firmen in Deutschland einen jährlichen Mehraufwand von knapp 200,9 Millionen Euro einplanen. Das geht aus den Gesetzesunterlagen hervor.

Von den über 200 Millionen Euro entfallen knapp 3,1 Millionen Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Das sind unter anderem jährliche Mehrausgaben für den Betrieb der internen Meldestellen.

Die einmalige Einrichtung einer internen Meldestelle kostet die Wirtschaft knapp 190 Millionen Euro.

Höhere Kosten für Bund und Land

Noch leicht höhere Mehrausgaben müssen der Bund und die Länder einplanen. Laut dem Gesetzesentwurf liegt der geplante jährliche Erfüllungsaufwand bei 219,2 Millionen Euro. Davon entfallen 6,4 Millionen auf den Bund.

Dagegen liegen die Kosten für die einmalige Einrichtung einer Meldestelle deutlich unter denen der Wirtschaft. Die prognostizierten Ausgaben rangieren bei 71,3 Millionen Euro.

Hier entfallen 13,6 Millionen Euro auf den Bund. Dieser einmalige Aufwand wird durch die Einrichtung von internen wie externen Meldestellen begründet.

Weitere Kosten möglich

Neben einmaligen wie jährlichen Kosten können noch weitere Posten hinzukommen. Dazu zählen unter anderem mögliche Mehrausgaben für die Justiz auf Grund von nachgelagerten Verfahren. Wie hoch diese sind, hängt aber von der Anzahl der Meldeaufkommen ab.

Laut dem Gesetz sind weitere Belastungen wie etwa für das soziale Sicherungssystem nicht zu erwarten. Genauso wenig wird erwartet, dass das neue HinSchG Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere den Verbraucherpreis, hat.

    Unser Ratgeber zum Hinweisgeberschutzgesetz

      Mehr Informationen rund um das HinSchG

      Christoph Mers

      Online Content Manager