1. Home>
  2. Blog>
  3. Alles rund um das Hinweisgeberschutzgesetz>
Unwissenheit beim Hinweisgeberschutzgesetz

KMU: Unwissenheit beim Hinweisgeberschutzgesetz

Kleine und mittlere Unternehmen haben Probleme bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie. Ein Grund: Unwissenheit. Aufklärung ist also dringend notwendig.

Fehlendes Wissen

Laut einer aktuellen Umfrage unter kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland ist bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz noch viel Arbeit notwendig. Denn fast die Hälfte der Befragten gab an, dass das Unternehmen überhaupt keine Whistleblower-Richtlinie hat.

Sogar 15 Prozent gaben an, dass Sie von der Pflicht zur Umsetzung des HinSchG nicht gewusst haben. 49 Prozent der Teilnehmenden gaben an, dass Sie in den nächsten sechs bis 12 Monaten die Einführung eines Meldesystems planen.

Frist läuft bald ab

Doch selbst 12 Monate können möglicherweise zu spät sein. Noch gibt es zwar eine Schonfrist für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden. Allerdings läuft diese zum 17. Dezember 2023 ab.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind bereits jetzt zur Einrichtung eines Meldesystems verpflichtet. Genauer gesagt seit dem 02. Juli 2023.

Gründe für den Meldekanal

Laut der Umfrage gibt es unterschiedliche Gründe für die Implementierung eines Meldekanals. Die Top 3 Angaben sind:

  • 35 Prozent: Sicherheit der Beschäftigten
  • 26 Prozent: Compliance
  • 22 Prozent: Mitarbeiterengagement

Ein weiterer Grund ist der Schutz der Unternehmenskultur. Die Umfrage zeigt, dass Arbeitgeber zweigleisig denken. 

Zum einen die gesetzliche Umsetzung und den Schutz vor potenziellen Strafen sowie Bewahrung von Imageschäden. Zum anderen die Stärkung der Unternehmenskultur und den Schutz der Mitarbeitenden.

    Unser Ratgeber zum Hinweisgeberschutzgesetz

      Mehr Informationen rund um das HinSchG

      Christoph Mers

      Online Content Manager