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Neues Nachweisgesetz: Vorteile für Beschäftigte, Nachteile für Arbeitgeber?

Neues Nachweisgesetz
  • Am 01. August ist das neue Nachweisgesetz für Arbeitgeber in Kraft getreten und soll für mehr Transparenz in Arbeitsverträgen sorgen.
  • SD Worx zeigt die Vor- und Nachteile der Änderungen auf und erläutert, wie Unternehmen die Vorgaben ressourcenschonend umsetzen können.
  • Zusammensetzung der Gehälter muss stärker aufgeschlüsselt werden.

Zum 01. August ist das neue Nachweisgesetz in Kraft getreten, als Umsetzung der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 verpflichtet es Arbeitgeber, die Beschäftigten detaillierter über die Bestandteile ihres Arbeitsvertrages zu informieren. Bei Nichteinhaltung drohen den Unternehmen Bußgelder.

Das neue Nachweisgesetz hat Auswirkungen auf die Arbeitsverträge in Deutschland und soll dazu beitragen, dass Mitarbeitende umfassend über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert werden. Dazu hat der Gesetzgeber die EU-Vorgaben umgesetzt und neue Regeln mitaufgenommen. Für Unternehmen bedeutet das im ersten Schritt vor allem viel Papierkram, denn der Gesetzgeber hat sich gegen den digitalen Weg entschieden.

    Vorteile für Arbeitnehmer*innen

    Beschäftigte profitieren dank der Neuerung des Gesetzes von mehr Transparenz hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen. Das gilt insbesondere für die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitslohnes inklusive der Vergütung von Überstunden, Zuschlägen und Prämien, die nun aufgeschlüsselt werden müssen. Auch Angaben zur Arbeitszeit, gewährten Ruhepausen, Ansprüche auf Fortbildungen und das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung müssen im Arbeitsvertrag klar formuliert werden. Eine wesentliche Neuerung ist zudem, dass die Vorgaben nun auch für vorübergehend beschäftigte Aushilfen gelten.

      Umsetzung in der Praxis

      Da sich die Informationspflicht der Unternehmen umfassend erweitert und in allen Arbeitsverträgen ab dem 01. August und teilweise auch rückwirkend erfasst werden muss, kommt auf Arbeitgeber ein erheblicher administrativer Aufwand zu – besonders, da der Gesetzgeber eine Erteilung des Nachweises in elektronischer Form explizit ausgeschlossen hat. Konkret heißt es für Arbeitgeber nun, die bisherigen Arbeitsverträge entsprechend des Nachweisgesetzes anzupassen und über die wesentlichen Vertragsinformationen zu informieren. Bei bestehenden Arbeitsverträgen kann das beispielsweise in Form zusätzlicher Ergänzungsschreiben erfolgen, die von den Arbeitnehmer*innen unterschrieben werden müssen.

        Mitarbeitende durch Outsourcing entlasten

        „Gerade auf größere Unternehmen kommt ein nicht zu unterschätzender administrativer Aufwand in der Umsetzung zu. Manche HR-Abteilungen geraten da leicht an ihre Kapazitätsgrenzen. Umso wichtiger wird es für diese Abteilungen, die Entlastung der eigenen Mitarbeiter*innen zu priorisieren, indem sie beispielsweise von den Möglichkeiten des Outsourcing Gebrauch machen“, erklärt Tanja Büchsenschütz, HR-Direktorin bei SD Worx. Auch für kleine Unternehmen kann der Schlüssel zur Umsetzung im Outsourcing liegen. Denn ohne entsprechende Expertenteams oder Rechtsabteilungen lassen sich Neuerungen und Gesetzesänderungen nicht immer zeitnah nachvollziehen und implementieren. Externe Spezialist*innen bieten Unternehmen in diesem Fall schnellen Zugang zu Kompetenzen und Ressourcen. „Insgesamt ist das neue Nachweisgesetz ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz, auch wenn wir in Deutschland hinter den digitalen Möglichkeiten bleiben und deshalb darauf achten müssen, keine Ressourcen zu verschwenden. Hier sind die HR-Abteilungen in der Pflicht, Möglichkeiten zu finden, um ihre Mitarbeitenden zu entlasten“, meint Tanja Büchsenschütz abschließend.