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Ablauf der eAU: Umsetzung in der Praxis

Ablauf der eAU: Umsetzung in 3 Schritten

Der Echteinsatz der eAU ab 2023 (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) hat sich noch einmal verzögert. Doch wie ist eigentlich der praktische Ablauf? Wer stellt welche Daten bereit? Das erfolgt in drei Schritten.

Ablauf eAU: Schritt 1

Zuerst stellt der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit des*r Arbeitnehmers*in fest. Künftig werden die notwendigen Daten elektronisch an die jeweilige Krankenkasse des*r Arbeitnehmers*in übermittelt.

Die jeweiligen Daten befinden sich ebenfalls auf dem sogenannten gelben Schein. Aktuell erfolgt die Übermittlung noch durch den*ie Arbeitnehmer*in. Zumeist per Post oder teilweise per App.

Wichtig: Sind Vertragsärzte*innen technisch in der Lage, eine elektronische Datenübermittlung durchzuführen, muss dies auch erfolgen. Dazu sind die Arztpraxen per Gesetz verpflichtet. Der*ie Arbeitnehmer*in erhält trotzdem bis zum 31.12.2022 eine AU in Papierform.

Ablauf eAU: Schritt 2

Zunächst informiert der*ie Arbeitnehmer*in den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit. Wann eine AH beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Per Gesetz ist nur vorgeschrieben, dass eine Krankschreibung ab dem dritten Tag vorgelegt werden muss.

In Zukunft braucht der*ie Arbeitnehmer*in nicht mehr den gelben Schein an den Arbeitgeber überreichen oder per Post schicken. Künftig muss der Arbeitgeber sich an die jeweilige Krankenkasse wenden und die Daten elektronisch abrufen sowie mittels einer Fehlzeitenmanagement-Software im System speichern.

Genauso wichtig ist die fehlerlose Datenübertragung und Integration in eine Abrechnungs-Software für eine korrekte Gehaltsabrechnung. Eine weitere Hürde für Arbeitgeber.

Ablauf eAU: Schritt 3

Im letzten Schritt ruft der Arbeitgeber die übermittelten Daten bei der Krankenkasse ab. Folgende Informationen werden gespeichert:

  • Name des*r Beschäftigten
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der AU
  • Erst- oder Folgeerkrankung
  • Informationen, ob die AU ein Arbeitsunfall oder sonstiger Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder sonstigen Unfalls beruht

Das seit Januar 2022 laufende Pilotprojekt betrifft ebenfalls die unternehmerische Seite. Arbeitgeber, die technisch in der Lage sind, können die Daten der AU elektronisch abrufen.

Ein Vorteil der eAU bei der Speicherung der Daten ist, dass der Arbeitnehmer keine Informationen über die Art der Erkrankung erhält. Das ist aktuell beim gelben Schein noch ersichtlich.

    Christoph Mers

    Online Content Manager