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Die Hürden der eAU für Arbeitgeber

eAU: Auf diese Hürden müssen Unternehmen achten

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt doch erst 2023. Die Pilotphase wurde verlängert um technische Probleme bei der Umstellung zu beheben. Diese Hürden bei der eAU müssen Unternehmen meistern.

Testphase läuft

Unternehmen nehmen bereits jetzt an der laufenden Testphase teil. Diese wurde noch einmal um sechs Monate bis Ende 2022 verlängert. Ab 2023 müssen Arbeitgeber an der eAU teilnehmen. Einer der Hürden in Bezug auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind die technischen Voraussetzungen.

Denn Arbeitgeber benötigen unbedingt eine entsprechende Schnittstelle in Ihrem Entgeltabrechnungssystem. Diese API verknüpft die Abrechnungs-Software mit der jeweiligen Krankenkasse. Erst dadurch wird ein Austausch der Daten ermöglicht.

Hürde der eAU: Minijobber

Eine administrative Hürde stellen Minijobber für Unternehmen dar. Warum? Weil aktuell die Krankenkasse der Minijobber für den Arbeitgeber keine Rolle spielt.

Ab Januar 2023 muss der Arbeitgeber die Krankenkasse des Minijobbers an die Minijobzentrale melden. Diese ruft die notwendigen Daten bei der Krankenkasse ab und übermittelt sie an den Arbeitgeber.

Abruf der Daten

Rein rechtlicher Natur ist die Frage: Wie oft dürfen Arbeitgeber den Krankstatus Ihrer Mitarbeiter*innen erheben?

Pauschal und täglich darf dieser Abgleich der Daten nicht stattfinden. Erst wenn eine Berechtigung vorliegt, darf der Arbeitgeber die Erkennungsdaten bei der Krankenkasse abfragen.

Keine Teilnahme an der eAU

Eine Übermittlung der Daten durch die eAU ist nur bei den GKV möglich, den Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass keine eAU bei privatversicherten Beschäftigten möglich ist. Hier kommt weiterhin der gelbe Schein zum Einsatz.

Die AU in Papierform ist ebenfalls bei anderen Versichertengruppen notwendig. Dau gehören:

  • Beschäftigte, die an Präventions- oder Rehamaßnahmen eines SV-Trägers teilnehmen.
  • Arbeitnehmerinnen, für die ein Beschäftigungsverbot nach § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz besteht.
  • Beschäftigte, die Kinderkrankengeld oder Kinderverletztengeld erhalten.

Die wahrscheinlich größte Hürde in Bezug auf die eAU für Unternehmen ist von technischer Natur. Umso wichtiger ist es, dass diese IT-relevanten Problematiken gelöst werden.

Denn ab Januar 2023 sind alle Unternehmen per Gesetz dazu verpflichtet, an der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilzunehmen. Mehr zu den Vorteilen der eAU und zur praktischen Umsetzung.

    Christoph Mers

    Online Content Manager