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Hinweisgeberschutzgesetz: Diese Verstöße werden umfasst

Hinweisgeberschutzgesetz: Diese Verstöße werden umfasst

Hinweisgeberschutzgesetz: Diese Verstöße werden umfasst

Ab Juli 2023 müssen bereits einige Unternehmen und Organisationen das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umsetzen. Hinweisgebende Personen können dann rechtliche Verstöße melden. Diese Rechtsgebiete umfasst das neue HinSchG.

HinSchG: umfasst weitreichende Rechtsgebiete

Hinweisgebende Personen können nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine Vielzahl an möglichen Rechtsverstößen melden.

Das HinSchG umfasst Vergehen gegen folgende drei Rechtsgebiete und werden in Paragraph 2 „Sachlicher Anwendungsbereich“ des HinSchG definiert.

  1. Verstöße gegen das Strafrecht

Das beinhaltet einen Verstoß gegen jede Strafnorm des nationalen Rechts.

  1. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.

Dabei ist zunächst der Begriff „bußgeldbewehrt“ zu klären. Eine Bußgeldvorschrift deckt zwei Seiten ab. Zum einen dient sie dem Schutz von Leben, Leib und Gesundheit und zum anderen gewährleistet sie den Schutz der Rechte von Beschäftigten und deren Vertretungsorganen.

Bußgeldbewehrte Vorstöße sind beispielsweise Verletzungen von Vorschriften aus alltäglichen Bereichen wie dem Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz oder das Mindestlohngesetz.

  1. Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

Der letzte Bereich umfasst bewusst einen großen Rechtsbereich. Darunter zählen laut dem Hinweisgeberschutzgesetz Verstöße gegen Vorschriften:

  • Zur Bekämpfung von Geldwäsche
  • Zur Bekämpfung von Terrorismus
  • Zur Produktsicherheit- und -konformität
  • Zum Umweltschutz
  • Zum Strahlenschutz
  • Zur Regelung der Verbraucherrechte

Das HinSchG umfasst noch weitere Rechtsgebiete, welche deutlich sperriger und bürokratischer klingen.

Wie beispielsweise „Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr betreffend Vorschriften der Europäischen Union für die Anerkennung von Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen, die Haftung und Versicherung des Beförderers bei der Beförderung von Reisenden auf See, die Zulassung von Schiffsausrüstung, die Seesicherheitsuntersuchung, die Seeleute-Ausbildung, die Registrierung von Personen auf Fahrgastschiffen in der Seeschifffahrt sowie Vorschriften und Verfahrensregeln der Europäischen Union für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen“

Alle weiteren Rechtsgebiete können im Gesetzesbeschluss nachgelesen werden.

    Unser Ratgeber zum Hinweisgeberschutzgesetz

      Mehr Informationen rund um das HinSchG

      Christoph Mers

      Online Content Manager