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Zeiterfassung für Kleinbetriebe ebenfalls Pflicht?

Zeiterfassung für Kleinbetriebe ebenfalls Pflicht?

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BGA) vom September 2022 hallt bis ins neue Jahr hinein. Viele Unternehmen fühlen sich weiterhin unvorbereitet. Dazu zählt auch die Frage, ob die Zeiterfassung für Kleinbetriebe Pflicht ist.

KMUs ebenfalls gefordert

Die Frage, ob die verpflichtende Erfassung der Arbeitszeit für kleine und mittlere Unternehmen ebenfalls gilt, ist einfach zu beantworten. Ja, die Zeiterfassung für Kleinbetriebe ist Pflicht. Somit ist dieser Mythos entkräftet. Weitere Mythen zur Zeiterfassung.

Das BGA-Urteil ist für alle Firmen, Organisationen und Unternehmen in ganz Deutschland gültig. Ohne Ausnahmen.

Doch kleine und mittlere Unternehmen sollten auf dieses Urteil nicht mit Sorge blicken. Warum? Fünf Gründe, warum KMUs die verpflichtende Zeiterfassung als Chance sehen können.

Zeit tickt

Das BGA-Urteil muss bereits jetzt in die Praxis umgesetzt werden. Da lässt der Richterspruch keine zwei Meinungen zu.

Eine Umsetzung muss jetzt und ohne Übergangsfrist durchgeführt werden. Das Erfassen und Aufzeichnen der Arbeitszeiten sind verpflichtend.

Wichtig: Die erfassten Daten müssen auf die tägliche sowie wöchentliche Höchstarbeitszeit überprüfbar sein. Dafür sollten Unternehmen und Organisationen die passende Software auswählen.

Grundsatzurteil gefällt

Das BGA-Urteil aus dem September 2022 ist kein Alleingang der Erfurter Richter*innen. Das Urteil orientiert sich an dem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2019 und folgt der Entscheidung.

Mit dem Grundsatzurteil hat das oberste deutsche Arbeitsgericht sowohl Fakten als auch einen Rahmen für die Politik geschaffen. Wichtig ist, dass die Politik zeitnah diese Fakten in eine Gesetzesvorlage geschaffen werden.

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    Christoph Mers

    Online Content Manager