
Was ist Arbeitszeit? Ein Überblick zu den wichtigsten Punkten
Was wird eigentlich als Arbeitszeit definiert? Welche Ausnahmen gibt es? Und was ist davon besonders für Mitarbeitende relevant? Wir geben einen Überblick zu den wichtigsten Punkten im Bereich „Arbeitszeit“ und klären auf.
Arbeitszeit per Definition
Arbeitszeit bedeutet, laut dem Arbeitszeitgesetz, folgendes: Es definiert die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Was allerdings im konkreten Sinne mit „Arbeit“ gemeint ist, wird per Gesetz nicht klar ausformuliert.
Laut der sogenannten „Beanspruchungstheorie“ ist Arbeit eine Tätigkeit, welche sowohl im Interesse des Arbeitgebers erfolgt als auch den Arbeitnehmenden beansprucht.
Das bedeutet wiederum: Auch die bloße Anwesenheit wie beispielsweise beim Bereitschaftsdienst zählt somit als Arbeit.
Arbeitszeit: Abgrenzungen
In Bezug auf die Arbeitszeit muss zwischen zwei unterschiedlichen rechtlichen Dimensionen unterschieden werden:
- Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne: Es beschreibt, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmende für eine bestimmte Zeit ein Entgelt zahlen muss.
- Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzes: Das Arbeitsschutzgesetz definiert rechtliche Punkte wie Pausenzeiten, Höchstarbeitszeit oder Ruhezeiten.
Arbeitszeit: fünf bekannte Fallstricke aus der Praxis
In der Praxis gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Varianten. Wir blicken auf fünf typische Fälle aus der Praxis:
- Bereitschaftsdienst: Per Gesetz muss der Arbeitnehmende an einem bestimmten Punkt sein und sofort einsatzbereit sein. Der Europäische Gerichtshof bestätigte, dass Bereitschaftsdienst voll zur Arbeitszeit zählt. Auch wenn der Arbeitnehmende nicht aktiv tätig ist.
- Arbeitsbereitschaft: Ein Fall wie es typisch bei Feuerwehren oder Rettungskräften ist. Gemeint ist die Zeit zwischen den Einsätzen. Diese Zeit gilt ebenfalls als Arbeitszeit. Allerdings kann eine geringere Vergütung vereinbart werden.
- Rufbereitschaft: In diesem Fall kann der Mitarbeitende sich den Aufenthaltsort freiwillig aussuchen. Wichtig: auf Abruf einsatzbereit sein.
- Reisezeiten: Das betrifft vor allem Mitarbeitende, die im Außendienst tätig sind. Wenn Außendienstangestellte ohne festen Arbeitsort direkt zum Kunden fahren, gilt das bereits als Arbeitszeit. Werden dagegen öffentliche Verkehrsmittel genutzt, ist entscheidend, ob der Arbeitnehmende während der Fahrt arbeitet.
- Pausen
- Ruhepausen: Diese sind wie beispielsweise die Mittagspause gesetzlich vorgeschrieben und zählen nicht zur Arbeitszeit.
- Raucherpausen: Zählen nicht zu den Arbeitszeiten, denn sie liegen im allgemeinen Interesse des Arbeitnehmenden.
- Kurze Toilettenpausen: Das sind sozialadäquate Unterbrechungen und zählen zur Arbeitszeit. Das gilt ebenfalls für kurze betriebliche Gespräche oder technische Störungen.
Christoph Mers
Online Content Manager