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Corona-Schutzverordnung endet

Seit Christi Himmelfahrt ist es amtlich. Die Corona-Schutzverordnung ist nicht länger mehr gültig in Deutschland. Was das jetzt für Unternehmen bedeutet.

Corona-Schutzverordnung abgelaufen

Seit dem bundesweiten Feiertag ist es offiziell: Die Corona-Schutzverordnung wird nicht über den 25. Mai verlängert und endete somit zu Christi Himmelfahrt. Das gab die Bundesregierung in einer Pressemitteilung Anfang der Woche bekannt.

Grund für die Nicht-Verlängerung ist das deutlich gesunkene Infektionsgeschehen. Deshalb sah die Bundesregierung keinen Anlass, die sogenannte SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung fortzuführen.

Wachsam bleiben

Allerdings betonte die Bundesregierung in Ihrer Pressemitteilung, dass Unternehmen weiterhin von lokalen oder regionale Infektionsausbrüchen betroffen sein können. Deshalb sollte Firmen folgende zwei Aspekte berücksichtigen:

  1. Infektionsgeschehen im Auge behalten
  2. Anpassung des betrieblichen Hygienekonzeptes bei Bedarf

In die gleiche Kerbe schlägt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“: „Arbeitgebende müssen auch weiterhin beurteilen, welche Gefährdung durch das Virus in ihrem Betrieb oder in ihrer Einrichtung noch besteht.“ Außerdem führt Hussy weiter aus: „Maßstab hierfür kann zum einen die aktuelle Lage in der Region sein. Zum anderen spielt auch die Tätigkeit eine wichtige Rolle.“

Vorbereitet sein

Sowohl die Bundesregierung als auch die DGUV betonen unisono, dass Unternehmen sich für einen möglichen Infektionsanstieg im Herbst frühzeitig wappnen sollten. Dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung von Masken. Außerdem sollten größere Zusammenkünfte vermieden werden.

Das minimiert zum einen das Risiko von Störungen des betrieblichen Ablaufs. Zum anderen die Gefahr von steigenden Kosten.

Anpassung erst im März 2022

Die Corona-Schutzverordnung endet zwar jetzt, wurde aber bereits vor einigen Monaten angepasst. Damals wurden Unternehmen von der Pflicht befreit, Home Office für Belegschaft anzubieten.

Außerdem wurde die 3G-Regelung am Arbeitsplatz abgeschafft. Grund hierfür war ebenfalls ein Absinken des Infektionsgeschehens.

Bis zum 25. Mai galt für Unternehmen noch eine Übergangspflicht. Während dieser Zeit mussten Firmen Maßnahmen ergreifen, entsprechend dem Infektionsgeschehen. Dazu zählte beispielsweise die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht. Diese Frist ist mit dem Ende der Corona-Schutzverordnung ebenfalls abgelaufen.

    Christoph Mers

    Online Content Manager