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Absenteeism

Krankmeldung im Urlaub: Das gilt es zu beachten

Krank im Urlaub zu werden ist in doppelter Hinsicht ärgerlich. Zum einen ist der Urlaub dahin. Zum anderen drängen sich arbeitsrechtliche Fragen auf wie beispielsweise nach der Entgeltfortzahlung oder was mit den Urlaubstagen passiert.

Krank im Urlaub: die rechtliche Situation

Wer während des Urlaubs krank wird, verliert keine Urlaubstage. Denn Urlaub und Krankheit schließen sich aus. Das geht aus dem Bundesurlaubsgesetz hervor.

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      Laut §9 des BUrLG werden die kranken Tagen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest belegt wird.

      Vorteil für den Arbeitnehmenden; Dank der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, braucht der Arbeitnehmende keine Krankschreibung mehr an den Arbeitgeber schicken.

      Es ist ausreichend, wenn der Arbeitgeber unverzüglich informiert wird. Die Daten ruft der Arbeitgeber anschließend bei der Krankenkasse ab,

      Krank im Ausland: kein eAU-Verfahren möglich

      Das eAU-Verfahren gilt leider nicht im Ausland. In diesem Fall muss der Arbeitnehmende weiterhin seiner bisherigen Beweispflicht nachkommen. Das bedeutet, der Arbeitnehmende braucht ein ärztliches Attest von einem Arzt oder einer Ärztin aus dem Urlaubsort.

      Des Weiteren müssen sowohl Arbeitgeber als auch Krankenkasse schnellstmöglich über die Erkrankung informiert werden. Die Meldung muss folgende Daten enthalten:

      1. Arbeitsunfähigkeit an sich
      2. Voraussichtliche Dauer
      3. Adresse am Aufenthaltsort

      Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss die Übermittlung der Daten schnellstmöglich passieren. Entweder telefonisch oder per E-Mail.

      Weitere Fragen zur Krankmeldung im Urlaub

      • Erhalten Arbeitnehmende eine Entgeltfortzahlung? Ja, die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Fortzahlung des Lohns oder Gehaltes
         
      • Kann der verlorene Urlaub dran gehängt werden? Nein, die kranken Tagen dürfen nicht an den Urlaub dran gehangen werden. Eine Verlängerung ist somit nicht möglich. Allerdings muss der Arbeitgeber die verloren gegangenen Tage zu gegebener Zeit gewähren.
         
      • Was gilt, wenn jemand krank vor dem Urlaub wird? Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmende nichts unternehmen dürfen, was eine schnelle Genesung verhindert. In diesem Fall ist es ratsam, zunächst einen zuständigen Arzt zu konsultieren. Dieser kann eine Bescheinigung ausstellen, dass die geplante Urlaubsreise der Genesung nicht im Wege steht.

        Christoph Mers

        Online Content Manager