
Hitze im Büro: Das müssen Arbeitgeber beachten
Die Hitzewelle schwappt durch die gesamte Bundesrepublik. Das sorgt für eine zusätzliche Belastung von Mitarbeitenden im Büro. Das sollten Arbeitgeber bei starker Hitze im Büro beachten.
Arbeitsrecht: zwei Arten von Temperaturen
Grundsätzlich gilt: In den Arbeitsräumen muss eine gesundheitlich zugängliche Temperatur herrschen. Was das konkret bedeutet, bestimmt die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 3-5 der „Technischen Regel für Arbeitsstätten“, kurz ASR.
Laut der ASR sind zwei Arten von Temperaturen entscheidend:
- Raumtemperatur
Bezeichnet die Temperatur, die von den Menschen empfunden wird. Die Raumtemperatur wird durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden Flächen bestimmt.
- Lufttemperatur
Diese Art der Temperatur bezeichnet die Luft, welche den Menschen umgibt, jedoch ohne Einwirkung von Wärmestrahlung.
Wichtig; Laut der ASR darf die Raumtemperatur nicht über 26 Grad liegen. Ein Überschreiten ist bloß zulässig, wenn Büros eine gute Isolierung gegen die Hitze haben. Oder Fenster und Glaswände einen Sonnenschutz besitzen.
Hitze im Büro: auf drei Temperaturschwellen achten
Die ASR 3-5 unterscheidet zwischen drei relevanten Schwellen:
- Über 26 Grad
- Über 30 Grad
- Über 35 Grad
Steigen die Temperaturen über 26 Grad muss der Arbeitgeber:
- für Abkühlung sorgen
Klettern die Temperaturen über 30 Grad, muss der Arbeitgeber:
- die klimatischen Belastungen weiter verringern wie beispielsweise die effektive Steuerung des Sonnenschutzes durch das Zubleiben von Jalousien nach der Arbeit
- Entfernung von Wärmequellen wie Druckern oder Kopierern oder deren Einschränkung
- Lockerung der Kleiderordnung
- Bereitstellen von Getränken
Sind die Temperaturen über 35 Grad, kann nicht gearbeitet werden. Ausnahme: Der Arbeitgeber bietet Hilfsmittel an wie beispielsweise:
- Luftduschen
- Hitzepausen
Wichtig: Mangelt es an Hilfsmitteln, dürfen die Mitarbeitenden nicht einfach nach Hause gehen. Es bedeutet lediglich, dass ein Arbeiten in bestimmten Räumen nicht möglich ist.
Kein Rechtsanspruch auf hitzefrei
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dass ein Arbeiten in den Räumen möglich ist ohne das Leben und die Gesundheit zu gefährden. Des Weiteren müssen verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.
Trotz dieser Anforderungen an den Arbeitgeber resultiert daraus im Umkehrschluss auf einen Rechtsanspruch auf hitzefrei oder klimatisierte Räume für die Angestellt*innen.
Christoph Mers
Online Content Manager