
Darum InflationsprÀmie statt Weihnachtsgeld

Das Ende des Jahres steht wieder vor der TĂŒr. Viele Arbeitende können dabei auf ein 13. Gehalt hoffen: das Weihnachtsgeld. Doch warum fĂŒr den Arbeitgeber die Auszahlung einer InflationsprĂ€mie attraktiver ist, lesen Sie hier.
Finanzieller Ausgleich
Die Inflation ist zwar in den vergangenen Monaten zurĂŒckgegangen. Doch Angestellte*innen freuen sich natĂŒrlich ĂŒber einen finanziellen Ausgleich. Besonders zum Jahresende hin.
In vielen Unternehmen, vor allem mit Tarifvertrag ausgestattete Mitarbeitende, wird ein Bonus ausgezahlt. In den meisten FĂ€llen ist es das Weihnachtsgeld. Dabei wĂ€re die Auszahlung einer InflationsausgleichsprĂ€mie deutlich attraktiver fĂŒr den Arbeitgeber.
Achtung: Diese Möglichkeit besteht allerdings nur noch bis Ende 2024. Denn die Frist zur Auszahlung der InflationsprÀmie endet am 31. Dezmeber 2024. Hintergrund ist, dass die Auszahlung der steuerfreien PrÀmie per Gesetz nicht verlÀngert wurde. Mehr in diesem Blog-Beitrag.
Steuerfreie InflationsprÀmie
Hintergrund ist, dass Unternehmen Ihren Mitarbeitenden noch bis Ende 2024 eine InflationsprÀmie in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszahlen können. Ohne steuerrechtliche Abgaben wie Lohnsteuer oder SozialversicherungsbeitrÀge.
Somit wĂŒrde der volle Betrag auf dem Konnte des Mitarbeitenden ankommen. Wichtig: Arbeitgeber dĂŒrfen die InflationsprĂ€mie entweder komplett ausschöpfen oder in mehreren Tranchen auszahlen. Nur die maximale Höhe von 3.000 Euro darf nicht ĂŒberschritten werden.
Weihnachtsbonus versteuern
Der entscheidende Unterschied zum Weihnachtsbonus ist, dass dieser komplett versteuert werden muss. Ohne Ausnahme. Was bedeutet das konkret fĂŒr den Mitarbeitenden? Dazu hat die Lohnsteuerhilfe ein exemplarisches Rechenbeispiel aufgestellt.
Der*ie Mitarbeitende ist eine kinderlose Person mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro in der Steuerklasse 1.
Abgezogen werden die Lohnsteuer in Höhe von 337 Euro und die Sozialabgaben in Höhe von 614 Euro. Den gleichen Satz an SozialbeitrÀgen muss der Arbeitgeber ebenfalls zahlen.
Weniger vom Weihnachtsgeld ĂŒbrig
ErhĂ€lt der*ie Mitarbeitende einen Weihnachtsbonus von 3.000 Euro ergibt das ein Bruttogehalt von 6.000 Euro. Somit ergeben sich Abgaben fĂŒr die Lohnsteuer und SozialbeitrĂ€ge in Höhe von 722 Euro und 631 Euro.
Von den 3.000 Euro Weihnachtsgeld bleiben am Ende bloĂ noch 1.646 Euro ĂŒbrig. Und das ohne Kirchensteuer. Vorausgesetzt, die Entgeltabrechnung lĂ€uft korrekt ab.
InflationsprÀmie wirkt stÀrker
Somit wĂ€re die Auszahlung einer InflationsprĂ€mie ein Gewinn fĂŒr beide Seiten. Sowohl fĂŒr den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmenden.
Zum einen mĂŒssen Unternehmen und Organisationen mĂŒssen keine zusĂ€tzlichen Sozialabgaben abfĂŒhren. Zum anderen erhalten die Mitarbeitenden den vollen Betrag.
Christoph Mers
Online Content Manager