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Kann die Inflationsprämie statt des Weihnachtsgeldes ausgezahlt werden?

Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld: Ist das möglich?

Die Inflationsprämie ist Teil des staatlichen Unterstützungspaketes. Doch jetzt stellt sich die Frage, vor allem für Unternehmen und Organisationen: Kann die Inflationsprämie statt des Weihnachtsgeldes ausgezahlt werden?

Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld: kein Austausch möglich

Die Antwort auf die Frage, Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld, ist eindeutig: Nein, die Inflationsprämie darf nicht als getarnter Weihnachtsbonus ausgezahlt werden. Warum?

Hintergrund ist, dass die Inflationsprämie zusätzlich zum regulären Lohn angezahlt werden kann. Konjunktiv, denn die Prämie gegen die steigenden Kosten ist kein Muss. Sondern basiert auf der Freiwilligkeit von Unternehmen.

Weihnachtsgeld teil vertraglich geregelt

Ein weiterer Grund ist, dass Arbeitnehmer*innen ein weihnachtlicher Bonus per Vertrag zu steht. Dieser kann nicht einfach durch die Inflationsprämie ausgeglichen werden.

Des Weiteren ist es nicht möglich, Teile des Lohnes als Prämie auszuzahlen. Denn auf Lohn und Gehalt entfallen immer noch Steuern und Sozialabgaben. Die Inflationsprämie ist aber steuerfrei.

Bis Ende 2024 möglich

Die Inflationsprämie ist Teil des sogenannten „Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“. Unternehmen und Organisationen können eine steuerbefreite Ausschüttung bis Ende 2024 vornehmen.

Als Vorbild diente die Corona-Prämie. In diesem Fall konnten Unternehmen Ihre Belegschaft mit bis zu 1.500 Euro steuerfrei unterstützen.

    Christoph Mers

    Online Content Manager