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Die kurze Antwort lautet: Ja.
Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz verbietet keine individuellen Gehaltsverhandlungen. Arbeitgeber können weiterhin Angebote anpassen – basierend auf Fähigkeiten, Erfahrung oder Marktnachfrage.
Der Schlüssel liegt in Konsistenz und Transparenz:
Wenn zwei Personen in vergleichbaren Rollen unterschiedlich bezahlt werden, muss dies nachvollziehbar begründet werden können.
Liegt der Unterschied bei mehr als 5 % und lässt sich nicht objektiv rechtfertigen, kann dies eine rechtliche Verpflichtung zum Handeln auslösen.
Verhandlungen sind weiterhin erlaubt.
Arbeitgeber dürfen:
Mitarbeitende sollten auch nachvollziehen können, wo sie innerhalb eines Gehaltsbands stehen – und was nötig ist, um voranzukommen.
Auch zu empfehlen: Was bedeutet „Gleiche Arbeit von gleichem Wert“ – und wie definieren wir das?
Arbeitgeber können – und sollten – flexibel bleiben.
Aber: Flexibilität braucht jetzt Struktur.
Das heißt:
Gehaltsverhandlungen verschwinden nicht.
Aber in einer Welt der Entgelttransparenz funktionieren sie anders:
Entscheidungen müssen strukturiert, nachvollziehbar und fair sein.
Richtig umgesetzt, wird Entgelttransparenz nicht zur Gefahr für Wettbewerbsfähigkeit, sondern stärkt das Vertrauen – indem sie zeigt, dass Chancen offen, konsistent und glaubwürdig sind.
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