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eAU 2023: Fragen und Antworten zum Verfahren

FAQ zum Zeitwertkonto: das Wichtigste auf einem Blick

Zeitwertkonten: 7 Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber

Das Zeitwertkonto kann eine sinnvolle Alternative darstellen. Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zeitwertkonto in diesem FAQ zusammengefasst.

Was ist das Zeitwertkonto?

Ein Zeitwertkonto ist eine Art Sparkonto. Auf diesem Konto wird angespartes Gehalt gesammelt, was anschließend für eine Freistellung ausgezahlt werden kann.

Was ist die offizielle Bezeichnung?

Der offizielle Name für das Zeitwertkonto lautet: Wertguthabenvereinbarung. 

Gibt es noch weitere Bezeichnungen?

Weitere Namen für ein Zeitwertkonto sind unter anderem.

  • Lebensarbeitszeitkonto
  • Wertguthabenkonto
  • Langzeitarbeitskonto

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      Was ist der Unterschied zu einem regulären Arbeitszeitkonto oder anderen Sparkonten?

      Der große Unterschied ist, dass bei einem Zeitwertkonto ebenfalls „Zeit“ eingezahlt bzw. angespart werden kann.

      Was ist das Ziel eines Zeitwertkontos?

      Mit dem Zeitwertkonto können entweder Arbeitszeit oder das Gehalt als Wertguthaben angespart werden.

      In welcher Form wird das Guthaben gespeichert?

      Das Zeitwertkonto wird immer in der entsprechenden Währung geführt bzw. gespeichert. Daher wird die angesparte Zeit wie Überstunden immer in die Geldeinheit umgewandelt.

      Welche Arten von Geldern können eingezahlt werden?

      Das ist komplett frei wählbar. Entweder Teile des regulären Gehaltes oder Sonderzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld.

      Welche Arten von Zeit können angespart werden?

      Auch hier gibt es keine Einschränkungen per se. Es bedarf einer individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Zum Beispiel können nicht genutzte Urlaubstage oder überschüssige Gleitzeit in den entsprechenden Geldwert umgewandelt werden.

      Sind die Einzahlungen auf das Zeitwertkonto steuerpflichtig?

      Nein, die Einzahlungen sind somit steuer- und sozialabgabenfrei. Hintergrund ist, dass die Einzahlungen auf Basis der Brutto-Einkünfte erfolgen.

      Wie viel muss auf das Zeitwertkonto eingezahlt werden?

      Es gibt weder eine minimale noch maximale Einzahlungshöhe. Der Betrag zum Ansparen wird immer individuell festgelegt. Somit gibt es keine festgeschriebene gesetzliche Grenze. 

      Wie hoch ist die Verzinsung?

      Dafür gibt es keine generellen Zahlen. Die Verzinsung des Zeitwertkontos ist immer abhängig von der jeweiligen Wertguthabenvereinbarung.

      Wie setzt sich das Zeitwertkonto zusammen?

      Das Zeitwertkonto besteht aus zwei Phasen:

      1. Ansparphase
      2. Entnahmephase

      Wie lange dauert die Ansparphase?

      Die Ansparphase kann sich über die gesamte Erwerbstätigkeit erstrecken.

      Wann erfolgt die Entnahmephase?

      Wann die Auszahlung des angesparten Guthabens erfolgt, ist individuell zu entscheiden.

      Welche Optionen gibt es bei der Entnahmephase?

      Der*ie Beschäftigte hat unterschiedliche Möglichkeiten, dass angesparte Guthaben zu verwenden. Welche Möglichkeiten es gibt, steht hier.

      Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeber durch die Bereitstellung eines Zeitwertkontos?

      Neben den Vorteilen für Arbeitnehmende können ebenfalls Unternehmen von einem Zeitwertkonto profitieren. Welche Vorteile es für Arbeitgeber gibt, lesen Sie hier.

      Was passiert mit dem Guthaben wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht?

      Auch hier ist der Mitarbeitende abgesichert. Denn das eingezahlte Guthaben ist gesetzlich gegen eine Insolvenz des Arbeitgeber geschützt.

      Kann der Arbeitgeber trotzdem den Insolvenzschutz auflösen?

      Eine Auflösung des Insolvenzschutzes ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Beschäftigten möglich.

      Kann ich das Guthaben bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen?

      Das ist immer abhängig von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Denn nicht jedes Unternehmen bietet ein entsprechendes Zeitwertkonto an. Eine Alternative ist die Übertragung des Guthabens zur Deutschen Rentenversicherung.

        Christoph Mers

        Online Content Manager