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Das sind die Ziele des Hinweisgeberschutzgesetz

Das sind die Ziele des Hinweisgeberschutzgesetz

Die Ziele des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Dabei soll das HinSchG eine Reihe von Zielen erfüllen. Welche das sind, steht hier.

Ziele vom Hinweisgeberschutzgesetz

Die Bundesregierung plant mit der Einführung vom Hinweisgeberschutzgesetz eine Reihe von Zielen zu erfüllen. Dazu zählen folgende Punkte:

  1. Hinweisgebende Personen erhalten einen gesetzlichen Rechtsschutz.
  2. Hinweisgeber*innen erhalten einen Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und Meldung
  3. Verbot von ungerechtfertigter Behandlung sowie Versagung einer Beförderung und Mobbing
  4. Erhalt von Rechtsschutz durch Bereitstellung von internen wie externen Meldestellen
  5. Vermeidung von Haftansprüchen sowie Imageschäden für Unternehmen und Behörden

Keine einheitliche Regelung bisher

Hintergrund ist, dass es in Deutschland bisher keine nationale Regelung in Bezug auf Whistleblower und Hinweisgeber gab. Zwar konnten Unternehmen und Firmen proaktiv handeln und eine entsprechende Meldestelle einrichten.

Allerdings gab es keine gesetzlichen Vorgaben wie diese Meldestelle einzurichten ist. Mit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetz zum 02. Juli 2023 ändert sich das jetzt.

Unternehmen müssen handeln

Alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitende müssen ab Anfang Juli unverzüglich handeln. Ansonsten drohen Bußgelder.

Eine Schonfrist gibt es für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitende. Diese müssen erst eine Meldestelle ab dem 17. Dezember 2023 einrichten.

EuGH-Urteil umsetzen

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist letztendlich die finale Durchführung eines EuGH-Urteils. Laut dem Urteil hätte die Umsetzung in nationales Recht bereits Ende Dezember 2021 erfolgen müssen.

Allerdings mahlten die gesetzlichen Mühlen deutlich langsamer als geplant. Ein erster geplanter Gesetzesentwurf wurde Anfang 2023 vom Bundesrat abgelehnt. Nach weiteren Verhandlungsrunden erfolge schließlich die Zustimmung durch den Bundestag und -rat mehrere Monate später.

Somit konnte das HinSchG am 02. Juni formal im Gesetzblatt veröffentlich werden und damit endete eine knapp 1,5 Jahre andauernde rechtliche Odyssee.

    Unser Ratgeber zum Hinweisgeberschutzgesetz

      Mehr Informationen rund um das HinSchG

      Christoph Mers

      Online Content Manager