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EU-Recht Mindestlohn Frauenquote

EU-Recht: neue Richtlinie für Mindestlohn und Frauenquote

Die Verhandlungen für neue Regeln in Bezug auf Mindestlohn und Frauenquote sind auf der Zielgeraden. Für beide Punkte wurde ein Kompromiss erzielt.

Mindestlohn kommt indirekt

In den vergangenen Tagen konnten sich die Unterhändler von Europaparlament und den EU-Mitgliederstaaten auf zwei gemeinsame Richtlinien einigen. Sowohl für einen Mindestlohn als auch auf eine Frauenquote.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprach bei Ihrem Amtsantritt die Einführung eines europaweiten Mindestlohns. Dieser kommt nicht direkt sondern in einer abgeschwächten Form.

In Zukunft legt die EU aber einheitliche Regelungen fest, an welche die Mitgliederstaaten den Mindestlohn anknüpfen müssen. Außerdem sollen mindestens 70 Prozent der Menschen in der EU in einem tarifvertraglichen Arbeitsverhältnis stehen.

Frauenquote 1 oder 2

Hinsichtlich der Frauenquote wurde ebenfalls eine Einigung erzielt. In diesem Fall gibt es sogar zwei Varianten. Die erste Option ist, dass mindestens 40 Prozent der Aufsichtsräte mit Frauen besetzt werden sollen.

Die andere Variante lautet: Mindestens 33 Prozent des Vorstandes und des Aufsichtsrates erfüllen die Frauenquote. Die Umsetzung eines der Modelle ist bis 2026 geplant.

In Deutschland gibt es bereits seit 2015 eine Frauenquote. Diese besagt, dass mindestens 30 Prozent der Aufsichtsräte durch Frauen vertreten sein sollen.

Beide Einigungen müssen noch durch das Europaparlament und die Mitgliederstaaten formell bestätigt werden.

    Christoph Mers

    Online Content Manager