
Ob Voll- oder Teilzeit: Urlaubsanspruch richtig berechnen

Oftmals fragen sich Arbeitnehmende: Wie viele Tage Erholungsurlaub habe ich? Und was ist mit den gesetzlichen Feiertagen? So wird der Urlaubsanspruch korrekt berechnet.
Urlaubsanspruch bei Vollzeit und Teilzeit
24 Tage. Das ist der gesetzliche Anspruch auf Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche. Doch diese Anzahl ist nicht immer korrekt. Entscheidend sind die tatsÀchlichen Arbeitstage. Weichen diese ab, Àndert sich ebenfalls der Mindesturlaub.
Den Anspruch auf Erholungsurlaub regelt in Deutschland das Bundesurlaubsgesetz. Laut diesem bezieht sich der Urlaubsanspruch immer auf die Werktage. Achtung: Der Samstag zÀhlt als regulÀrer Werktag. Die korrekte Formel lautet:
Gesamtdauer des Urlaubs, dividiert durch die Anzahl an Wochenarbeitstagen (6), und multipliziert mit den tatsÀchlichen Arbeitstagen.
Beispiel fĂŒr Urlaubsanspruch bei Vollzeit:
24 Urlaubstage / 6 Wochenarbeitstage x 5 tatsÀchliche Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub
Vorteil fĂŒr Arbeitnehmende: Eine Umrechnung ist dank der aktuellen ArbeitsvertrĂ€ge nicht notwendig, denn in diesen werden zumeist die Urlaubstage als Arbeitstage ausgewiesen.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Ist jemand in Teilzeit beschĂ€ftigt, muss zunĂ€chst eine wichtige Frage geklĂ€rt werden. Denn davon ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs abhĂ€ngig: Wie oft arbeitet der*ie Person â tĂ€glich oder nicht tĂ€glich?
Arbeitet jemand tĂ€glich, gilt die gleiche Formel wie bei der Berechnung fĂŒr Vollzeitarbeitende. Warum? Weil die Freistellung von der Arbeit immer tagesbasiert ist. Eine VerkĂŒrzung der wöchentlichen Stunden ist nicht gleichbedeutend mit der KĂŒrzung der Urlaubstage. Die Formel ist gleichbleibend.
Beispiel fĂŒr Urlaubsanspruch bei Teilzeit und tĂ€glicher BeschĂ€ftigung:
24 Urlaubstage / 6 Wochenarbeitstage x 6 tatsÀchliche Arbeitstage = 24 Arbeitstage Urlaub
Ist jemand nicht tÀglich sondern nur an ausgewÀhlten Tagen arbeitend, Àndert sich die Berechnung des Urlaubsanspruchs.
Beispiel fĂŒr Urlaubsanspruch bei Teilzeit und nicht-tĂ€glicher BeschĂ€ftigung:
25 Urlaubstage (per Tarifvertrag) / 5 Wochenarbeitstage (per Tarifvertrag) x 3 Arbeitstage (Montag, Mittwoch & Freitag) = 15 Arbeitstage Urlaub
Wichtig: Der*ie Arbeitnehmende darf ausschlieĂlich an den genannten Tagen Urlaub nehmen. Denn an den restlichen Tagen muss er*sie nicht arbeiten.
Urlaubsanspruch an Sondertagen
Doch wie verhÀlt es sich mit dem Sonntag oder gesetzlichen Feiertagen? Das trifft vor allem auf Arbeitenden aus der Gastronomie oder dem Schichtdienst zu.
Sowohl der Sonntag als auch gesetzliche Feiertage zÀhlen als Werktage und somit als Urlaubstage.
Christoph Mers
Online Content Manager