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Feiertage 2023: bundesweite und regionale Feiertage

Urlaubsplanung: Das muss beim Resturlaub beachtet werden

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Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Zeit, die Urlaubsplanung anzustoßen. Doch was gilt es bei der Planung des Urlaubs zu beachten? Ein Überblick zu den wichtigsten Punkten.

Urlaubsplanung: Resturlaub nicht mitnehmen

Viele Mitarbeitende freuen sich, wenn Sie Ihren Jahresurlaub nicht komplett nehmen mussten. Stattdessen die übrigen Tage mit ins neue Jahr nehmen. Kein Problem, oder?

Doch! Denn laut Bundesurlaubsgesetz ist diese Praxis verboten. Denn per Gesetz ist jeder Mitarbeitende dazu verpflichtet, den Jahresurlaub komplett zu nehmen.

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      Resturlaub: Arbeitgeber in der Pflicht

      Wichtig: Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen Urlaubstage allerdings nicht automatisch verfallen. Arbeitgeber werden in diesem Fall in die Pflicht genommen.

      Das bedeutet, dass Arbeitgeber Ihre Angestellten*innen über die restlichen Urlaubstage informieren müssen. Somit brauchen Mitarbeitende keine Angst haben, dass der Resturlaub per se verfällt.

      Urlaubstage mitnehmen: die Schlupflöcher

      Per Gesetz ist somit jede*r Mitarbeitende dazu verpflichtet, den Jahresurlaub komplett zu nehmen. Doch es gibt, wie immer, einige Ausnahmen. Unter folgenden zwei Umständen darf der Resturlaub mit ins neue Jahr genommen werden:

      1. Dringende persönliche Gründe
      2. Dringende betriebliche Gründe

      Zu den persönlichen Gründen zählen beispielsweise:

      • Arbeitsunfähigkeit
      • Pflege eines erkrankten Angehörigen
      • Pflege des Lebensgefährten

      Zu den betrieblichen Gründen gehören unter anderem:

      • Technische Probleme im Betriebsablauf
      • Administrative Probleme im Betriebsablauf
      • Saisongebundene Aufträge

      Stichtag beachten

      Diese Ausnahmen machen einen Urlaubsübertrag ins neue Jahr möglich. Doch Achtung: Der Urlaub darf nicht auf das komplette Jahr verteilt werden.

      In diesem Fall gibt es eine weitere Regelung zu beachten. Denn Mitarbeitende müssen den Resturlaub bis zum 31. März nehmen. Somit muss der Urlaub innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres aufgebraucht werden.

      Frühzeitig beantragen

      In den meisten Fällen ist ein Urlaubsübertrag also nicht möglich. Bloß wenn dringende persönliche oder betriebliche Gründe vorliegen. Mindestens genauso wichtig ist die Planung, Erfassung und Freigabe des Urlaubs.

      Dazu eignet sich am besten eine digitale Lösung. Mittels dieser Software können Mitarbeitende nicht nur Ihren Urlaub beantragen.

      Urlaubsplanung digitalisieren

      Es können ebenfalls die Urlaubsanträge der anderen Teammitglieder erscheinen. Somit wird das Risiko von Doppelbuchungen vermieden.

      Außerdem erfolgt die Freigabe einfach per Knopfdruck. Das Ausdrucken von Urlaubszetteln ist dementsprechend nicht mehr nötig. Somit haben sowohl Mitarbeitende als auch Vorgesetzte mehr Zeit sich um Ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.

        Christoph Mers

        Online Content Manager