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Deutschlandticket günstiger als Lohnerhöhung

49-Euro-Ticket: weniger Zusatzkosten als eine Lohnerhöhung

Das Deutschlandticket kommt zum 01. Mai 2023. Die deutschlandweite Monatskarte ist bereits verfügbar. Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitende eine sinnvolle Alternative. Und sogar besser als eine Lohnerhöhung. Tatsächlich?

Deutschlandticket günstiger

Das Deutschlandticket bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch Arbeitenden echte Mehrwerte. Besonders aus steuerrechtlicher Perspektive lohnt es sich für Unternehmen und Firmen. Ein Blick auf die Zahlen belegt das.

Ausgangslage ist folgende: Das Deutschlandticket hat als steuerfreies Jobticket ein Netto-Vorteil von 49 Euro für den Arbeitenden. Dem Gegenüber würde eine Lohnerhöhung von ebenfalls 49 Euro stehen.

Mehr Steuerausgaben bei der Lohnerhöhung

Zusätzliche Steuerabgaben fallen für den Arbeitgeber beim Deutschlandticket nicht an. Anders sieht es dagegen bei der Lohnerhöhung aus. Hier muss der Arbeitgeber zusätzliche Lohnkosten tragen wie Lohnsteuer und den Anteil an der Sozialversicherung.

Diese zusätzlichen Lohnkosten belaufen sich, bei einem durchschnittlichen Steuerbetrag von 20 Prozent, auf 61,25 Euro. Somit liegen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber bei einer reinen Lohnerhöhung bei 85,75 Euro. Im Vergleich zu den gleichbleibenden 49 Euro für das Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket.

Gesamtkosten Lohnerhöhung für den Arbeitgeber:        85,75 Euro

Gesamtkosten 49-Euro-Ticket für den Arbeitgeber:        49,00 Euro

Vorteile für beide Seiten

Letztendlich bietet das 49-Euro-Ticket beiden Seiten einige Vorteile. Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeitenden nicht bloß eine bessere Employee Experience. Sie steigern ebenfalls Ihre Employer Experience.

Außerdem können Unternehmen und Firmen im Vergleich zu einer normalen Lohnerhöhung Kosten sparen.

Mitarbeitende haben den Vorteil, dass Sie teilweise oder das komplett 49-Euro-Ticket erstattet bekommen. Das Deutschlandticket können Sie allerdings nicht bloß als Jobticker für den Weg zur Arbeit nutzen sondern beliebig oft in der Freizeit.

Wichtig: Die Abrechnung des Deutschlandtickets als Jobticket muss korrekt in der Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgen.

    Christoph Mers

    Online Content Manager