Ramadan am Arbeitsplatz: Tipps wie Sie Mitarbeiter und Kollegen beim Fasten unterstützen können
Ramadan - Fasten im Namen der Religion
Während des jährlichen wiederkehrenden Fastenmonats dürfen erwachsene Muslime nicht zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang essen oder trinken. Sobald es dunkel ist, essen die gläubigen Muslime nach dem Fastenbrechen sehr aufwändig gekochte Mahlzeiten, bis oftmals spät in die Nacht hinein. Aufgrund der kürzeren Nächte und des Hungergefühls in der Fastenzeit, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Kollegen unter Durst, Sommerhitze, Müdigkeit und Konzentrationsproblemen leiden. Mit dem Fortschreiten des Fastenmonat Ramadan wirken muslimische Kollegen häufig gestresster oder sind leichter zu reizen.
Nun stellt sich für Arbeitgeber die Frage, was kann getan werden, um das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu wahren und Mitarbeitern das Fasten während der Arbeitszeit so angenehm wie möglich zu gestalten. Denn nur mit vorher getroffenen Vereinbarungen und gegenseitigem Respekt können diese entstehenden Hürden gemeistert werden. Ein paar kleine Anpassungen können Unterschied bei der gemeinsamen Arbeit bewirken:
Stellen Sie sicher, dass Sie wissen wer am Fastenmonat teilnimmt. Ein regelmäßiges Nachfragen, nachdem körperlichen Verfassung kann dabei helfen, besondere Bedürfnisse oder Probleme des Angestellten rechtzeitig wahrzunehmen. Stellen Sie sich jedoch darauf ein, dass nicht jeder Mitarbeiter über Religion am Arbeitsplatz sprechen möchte, obwohl dies sein Recht ist. Eine große Hilfe ist für religiöse Mitarbeiter die Option früher oder später mit der Arbeit beginnen zu können. Eine extra Portion Flexibilität erleichtert das Leben mit Religion erheblich, zumal das Tauschen von Schichtarbeit, insbesondere der Nachtschicht, dazu führt, dass Mitarbeiter auch während der Arbeitszeit fasten, konzentriert und motiviert sind. Bei körperlich anspruchsvoller Arbeit ist eine besondere Rücksichtnahme notwendig. Achten Sie darauf das sicherheitsrelevante Aufgaben und Tätigkeiten in diesem Zeitraum von leistungsfähigen Kollegen unterstützt wird, um Fehler- und Sicherheitsrisiken auszuschließen.
Um das Fastenbrechen und das Ende des Ramadans mit dem dreitätigen Zuckerfest zu feiern, beantragen viele Muslime Urlaub. Doch was ist mit dem verpflichtenden Pausen? Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiter flexibler pausieren lassen. Dementsprechend können sich die Muslime im Unternehmen und Betrieben ihre Gebetspausen den ganzen Tag über einteilen. Um religiöse Überzeugungen zu wahren, wird von vielen Betriebsräten empfohlen einen semperaten Raum für die täglichen Gebete zur Verfügung zu stellen. So bleiben die Kollegen beim Arbeiten frei von Ablenkung.
Wichtige Beispielfunktion
Unterschiedliche Sichtweisen, Meinungen und Wahrnehmung sollte bei der Religion keine übergeordnete Rolle in der Entscheidungsfindung spielen. Als Arbeitgeber, Führungskraft und Personalverantwortlicher sind Sie in einer vorbildlichen Funktion, welche es zu erfüllen gilt. Wenn Sie besondere Maßnahmen, zum Wohle ihrer Mitarbeiter und deren Glaube, einführen wollen, sollten Sie auch mit nicht-religiösen Mitarbeitern kommunizieren. Erklären und beschreiben Sie Maßnahmen damit beide Parteien die Hintergründe verstehen und einfacher akzeptieren können. Denn nur wenn alle Beteiligten sich der religiösen Freiheit verbunden führen, gibt es dem gläubigen Kollegen in den eigenen Reihen, dass Maß an Akzeptanz, welcher er als Mensch verdient.