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Hinweisgeberschutzgesetz: Wann erfolgt die Umsetzung?

-Lesezeit: 4 Minuten
Aktuelle Stand beim Hinweisgeberschutzgesetz

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie ist auf dem finalen Weg. Wir geben einen Überblick zum aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes und die bisherige Entwicklung.

Update zum Hinweisgeberschutzgesetz (Stand: 10.02.2023)

Am heutigen Freitag, dem 10. Februar 2023, sollte es endlich soweit sein. Die Bestätigung des sogenannten Whistleblower-Gesetzes durch den Bundesrat. Eine Zustimmung schien sich. Doch nur scheinbar.

Denn der Bundesrat kippte das im Dezember 2022 vom Bundestag bereits beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz. Eine Zustimmung in der Länderkammer erhielt das Gesetz somit nicht. Was waren die Gründe für die Ablehnung?

Zum einen würden kleine und mittlere Unternehmen durch Ausgaben zu stark belastet, so der bayrische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Zum anderen ist der hessische Justizminister, Roman Poseck (CDU), der Meinung, dass das aktuelle Gesetz auch eine Gefahr für Missbrauch darstelle. Wie geht es weiter?

Nach der Nicht-Zustimmung kommt das Gesetz voraussichtlich in den sogenannten Vermittlungsausschuss. In diese wird dann an einem Kompromiss gearbeitet.

Update zum Hinweisgeberschutzgesetz (Stand: 30.01.2023)

Laut dem aktuellen Stand ist eine Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetz durch den Bundesrat auf der nächsten Sitzung geplant. Die nächste Zusammenkunft des Bundesrates ist für den 10. Februar 2023 geplant.

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Update zum Hinweisgeberschutzgesetz (Stand 05.01.2023)

Die Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetz steht unmittelbar bevor. Ursprünglich sollte die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in ein nationales Gesetz bereits im Oktober 2022 stattfinden. Doch die Mühlen der Politik haben langsamer gemahlt als erwartet.

Somit ist die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetz für das Frühjahr 2023 geplant. Der Bundesrat muss der Beschlussempfehlung des Bundestag noch zustimmen. Experten rechnen mit der Zustimmung voraussichtlich auf der ersten Plenarsitzung Anfang Februar 2023.

Verabschiedung im Oktober geplant (Stand: September 2022)

Der aktuelle Stand beim Hinweisgeberschutzgesetz ist, dass mit einer Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag im Oktober 2022 zu rechnen ist. Allerspätestens aber im Herbst 2022.

Somit könnte das Hinweisgeberschutzgesetz im Januar 2023 endlich in Kraft treten.

Zuvor hatte der Bundestag in einer ersten Lesung am 29. September 2022 über den Gesetzesentwurf beraten. Am 14. Oktober erfolgte bereits eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss.

Entwicklung bis Herbst 2022

Das Hinweisgeberschutzgesetz hat seinen Ursprung nicht erst in diesem Jahr. Dafür muss die Uhr bis Ende 2020 zurückgedreht werden.

  • Ende 2020:

Die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) stellt einen ersten Entwurf zur Abstimmung in den Ressorts vor.

  • April 2021:

Eine Einführung des Gesetzes scheitert. Grund: Die CDU/CSU Fraktion kippt den Antrag.

  • November 2021:

Die neue Regierung um SPD, Grüne und FDP sprechen sich für eine Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie aus. Allerdings enthält der Koalitionsvertrag keine konkrete Deadline.

  • Dezember 2021:

Die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht läuft ab. Ein deutsches Gesetz existiert weiterhin nicht.

  • Februar 2022:

Die EU leitet ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen unterschiedliche Länder, darunter auch Deutschland, ein.

  • April 2022:

Der blaue Brief aus Brüssel zeigt seine Wirkung. Das Ministerium um den gegenwärtigen Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) erarbeitet einen Referentenentwurf. Dieser orientiert sich am ersten Entwurf von Christine Lambrecht (SDP).

  • Juli 2022:

Nach Freigabe durch die einzelnen Ressorts beschließt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf. Geplant ist eine Verabschiedung im Herbst 2022.

 Hinweisgeberschutzgesetz: kurz und knapp

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht. Mit der Überführung in deutsches Recht verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele.

Zum einen die Hinweisgeberschutz-Gesetz Richtlinie der Europäischen Union umsetzen. Zum andere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Für eine korrekte Umsetzung in Unternehmen und Organisationen bedarf es im Idealfall einer geeigneten Software-Lösung.

    DurchChristoph Mers-Online Content Manager