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Inflation und steigende Energiekosten: Fünf Tipps für Arbeitgeber zur Entlastung der eigenen Belegschaft

Man counting money and writing in book
  • Die angespannte wirtschaftliche Lage macht Arbeitgeberleistungen über reine Gehaltserhöhungen hinaus attraktiv
  • Eine Reihe leicht zu handhabender geldwerter Vorteile sorgt für finanzielle Entspannung
  • Die effektive Unterstützung der Belegschaft stärkt die Arbeitgebermarke und fördert die Bindung wertvoller Talente an das Unternehmen

Ob Heizung, Lebensmittel oder Kraftstoff – was es bedeutet, wenn die Lebenshaltungskosten steigen und die Kaufkraft schwächelt, spüren viele Verbraucher*innen zurzeit schmerzlich in der Geldbörse. Davon zeugt eine Inflationsrate von 10 Prozent im September 2022. Dass die Situation den Druck auf Arbeitgeber erhöht, die Talente halten wollen, liegt auf der Hand. Klar ist auch: Unternehmen müssen rechtlich gesehen ihren Beschäftigten keinen Inflationsausgleich zahlen. Allerdings gibt es neben einer Gehaltserhöhung noch andere zielführende Maßnahmen, Mitarbeiter*innen zu entlasten und gleichzeitig etwas für das Employer Branding zu tun. SD Worx stellt fünf solcher Möglichkeiten vor und zeigt, dass sie eine echte Win-Win-Chance bieten.

    1. Beteiligung an den Energiekosten

    Gerade bei Mitarbeiter*innen, die im Homeoffice tätig sind, kann es sich im Hinblick auf den Winter als sinnvoll erweisen, dass sie durch eine Zuzahlung zu den enorm gestiegenen Energiekosten unabhängig von der Energiepauschale auch von ihrem Arbeitgeber unterstützt werden. Der Vorteil einer solchen Maßnahme: Sie setzt genau dort an, wo sich die Sparsamkeit einzelner Mitarbeiter*innen andernfalls unmittelbar negativ bemerkbar macht und für kühle Räume oder im Extremfall für einen erhöhten Krankenstand sorgen würde.

      2. Zuschuss zu Kantine oder Essen

      Die Inflation hat eine Verteuerung vieler Lebensmittel zur Folge. Vor diesem Hintergrund greift eine Verpflegungspauschale den Mitarbeiter*innen gezielt unter die Arme. Als leicht praktikabel erweisen sich beispielsweise eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers am Kantinenessen oder digitale Essensmarken, die sich flexibel einlösen lassen. Zahlen Mitarbeitende einen Mindestbeitrag für die Verpflegung selbst, fallen auf Essenszuschüsse weder Steuern noch Sozialabgaben an, obwohl es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Wird kein Beitrag durch den Mitarbeiter geleistet, muss der geldwerte Vorteil lediglich pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Pro Arbeitnehmer*in ist ein Essenszuschuss von 6,67 Euro zulässig, wobei am Tag nicht mehr als eine Mahlzeit bezuschusst werden darf.

        3. Mobilitätspauschale

        Kununu hat im vergangenen Jahr eine Umfrage unter Arbeitnehmer*innen durchgeführt und so die beliebtesten Benefits in Erfahrung gebracht. Auf dem Spitzenplatz landete Mobilität. Wer dabei jedoch nur an den klassischen Firmenwagen denkt, verkennt die Attraktivität weniger kostenintensiver Unterstützung, die ein Arbeitgeber seiner Belegschaft geben kann. Dazu zählen beispielsweise die Beteiligung an der Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein gesponsortes Dienstfahrrad. Vorteile ergeben sich ebenfalls für remote arbeitende Mitarbeiter*innen: Mobilität ist auch in der Freizeit kostbar, gerade angesichts gestiegener Spritpreise.

          4. Förderung von Sportangeboten und mentaler Gesundheit

          Wer als Arbeitgeber Initiativen unterstützt, die die Gesundheit der Belegschaft fördern, investiert in ein hohes Gut: Zum einen wirken sich Yogakurse, Mitgliedschaften in Fitnessstudios und Meditationsapps unmittelbar positiv auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen aus, zum anderen bedienen sie den wachsenden Bedarf an aktivem Support der mentalen Gesundheit, den viele Berufstätige zunehmend priorisieren und in ihrem Arbeitsumfeld erwarten.

            5. Sachbezugswert

            Eine einfach zu realisierende Option für Unternehmen, ihre Arbeitnehmer*innen in Zeiten hoher Inflation zu entlasten, sind Gutscheine oder Sachbezugskarten. Dabei entscheiden die Empfänger selbst, wofür der Gegenwert eingelöst wird. Der Mehrwert für beide Seiten – Arbeitgeber und Beschäftigte – tritt hier klar zutage: Die Mitarbeiter*innen erhalten einen steuerfreien Sachbezug in Höhe von bis zu 50 Euro im Monat zusätzlich zu ihrer Vergütung. Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung ist die Leistung von Steuern und Sozialabgaben befreit. Zugleich stärken die oben aufgeführten Benefits die Bindung qualifizierter Arbeitnehmer*innen an das Unternehmen.