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Zeiterfassung: erster Gesetzesentwurf liegt vor

Gesetzesentwurf zur Zeiterfassung vorgelegt

Das BAG-Urteil von September 2022 ist eindeutig: Die Arbeitszeit ist verpflichtend zu erfassen. Der Gesetzesgeber zieht jetzt langsam nach. Ein erster Entwurf liegt vor. Mit einigen Ausnahmen.

Gesetzesentwurf zur Zeiterfassung

Das Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Gesetzesentwurf ausgearbeitet, berichtet die Tagesschau. Anfang, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden. Und zwar:

  1. Elektronisch
  2. In der Regel am selben Tag

Die hauptsächliche Verantwortung für die Umsetzung der Zeiterfassung am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber. Laut dem ersten Entwurf können sowohl Arbeitende als auch Dritte die Arbeitszeiterfassung durchführen.

Wichtig: Geplant ist ebenfalls, dass Arbeitgeber auf Verlangen Ihrer Mitarbeitenden diese über Ihre aufgezeichnete Arbeit informieren müssen.

Viele Ausnahmen

Das ist allerdings nicht die einzige Ausnahme. Laut dem geplanten Gesetzesentwurf gelten weitere Sonderregelungen für die Arbeitszeiterfassung. Diese wären unter anderem:

  1. Kein elektronische Aufzeichnung für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern*innen.
  2. Auf Grund von Tarifvereinbarungen können größere Unternehmen eine händische Aufzeichnung in Papierform zulassen.
  3. Wegfall der Zeiterfassung auf Grund von Tarifvereinbarungen, wenn beispielsweise die Arbeitszeit nicht im Voraus festgelegt ist.

Unsicherheiten klären

Das BAG-Urteil schreibt vor, dass das System zur Zeiterfassung „objektiv, verlässlich und zugänglich“ sein muss. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf wurde jetzt ein erster Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit gegangen. Denn die Frage nach dem „Wie“, muss der Gesetzgeber beantworten.

Bis das Gesetz allerdings final beschlossen ist, müssen noch einige politische und gesetzliche Hürden überwunden werden. Auf der nächste Etappe geht der Gesetzesentwurf in die Ressortabstimmung.

Doch Achtung: Es geht hierbei bloß um die Frage nach der Art der Umsetzung. Ob ein Arbeitgeber die Zeit erfassen muss, wurde durch das BAG im September 2022 längst mit einem klaren „Ja“ beantwortet.

    Christoph Mers

    Online Content Manager