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eAU 2023: Fragen und Antworten zum Verfahren

Home Office: 5 Fragen – 5 Antworten zur Heimarbeit

Neue Studie zur ProduktivitÀt im Home Office

Das Home Office hat mittlerweile einen festen Platz im beruflichen Alltag. Doch noch immer gibt es eine Vielzahl an rechtlichen Fragen rund um die Heimarbeit. Anbei fĂŒnf Antworten zu fĂŒnf gesetzlichen Fragen zur Arbeit aus dem Home Office.

Frage 1: Sind Arbeitnehmende im Home Office versichert?

Antwort: GrundsĂ€tzlich sind Mitarbeitende wĂ€hrend der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dies gilt ebenfalls fĂŒr die Arbeit aus dem Home Office.

Wichtig: Doch die Versicherung greift nicht in jedem Fall bei der Heimarbeit. Passiert der Unfall beispielsweise auf dem Weg vom Arbeitsplatz zur KĂŒche, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Frage 2: Muss der Arbeitsvertrag in Bezug auf Heimarbeit angepasst werden?

Antwort: Nein, eine Anpassung des regulÀren Vertrages ist nicht notwendig. Eine zusÀtzliche Vereinbarung ist ausreichend. Diese Vereinbarung kann beispielsweise wÀhrend des Onboarding-Prozesses aufgesetzt werden.

Frage 3: Ist Home Office immer möglich?

Antwort: Das ist von Branche zu Branche und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber abhÀngig. GrundsÀtzlich ist die Arbeit von zu Hause aus möglich, wenn es die Position zulÀsst.

Wichtig: Um eine optimale ArbeitsatmosphĂ€re zu schaffen, sollten Mitarbeitende einen Arbeitsbereich einrichten. Entweder ein separates Arbeitszimmer oder eine Arbeitsecke. Dazu gehört sowohl eine gute technische Ausstattung sowie BĂŒromöbel wie Schreibtisch und Stuhl.

Frage 4: Welcher Feiertagsregelung unterliegt das Home Office?

Antwort: Entscheidend ist, in welchem Bundesland oder teilweise sogar Landkreis der*ie Mitarbeitende Ihren Arbeitsort hat. Dazu ein Beispiel:

In Hamburg ist der Reformationstag ein Feiertag. Der Sitz des Unternehmens befindet sich allerdings in Hessen. In Letzterem ist der Reformationstag kein Feiertag. Trotzdem hat die*er in Hamburg arbeitende Angestellte frei.

Frage 5: Greift noch die Home Office Pauschale?

Antwort: Eine Frage, die teilweise wĂ€hrend eines Onboarding GesprĂ€ches aufkommt. Die Home Office Pauschale ist weiterhin verfĂŒgbar und kann fĂŒr die SteuererklĂ€rung genutzt werden.

Auf Grund der wachsenden Bedeutung der Heimarbeit wurde die Home Office Pauschale vom Gesetzgeber angepasst. Somit profitieren Heimarbeitende kĂŒnftig stĂ€rker davon.

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      Christoph Mers

      Online Content Manager