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Wachstumschancengesetz: Diese Maßnahmen wurden gestrichen

Wachstumschancengesetz: Diese Maßnahmen wurden gestrichen

Endlich erhielt das Wachstumschancengesetz die finale Zustimmung durch den Bundesrat. Damit das möglich wurde, wurden einige Maßnahmen gestrichen. Ein Überblick zu den gestrichenen Vorhaben aus dem Wachstumschancengesetz.

Geringeres Entlastungsvolumen

Insgesamt haben es eine Reihe an Vorhaben nicht in den Kompromissvorschlag geschafft. Das hatte letztendlich ebenfalls Auswirkungen aus das Entlastungsvolumen.

Dieses wird im finalen Entwurf auf 3,2 Milliarden Euro beziffert. Das ursprüngliche Volumen lag allerdings bei 6,3 Milliarden Euro. Diese Vorgaben wurden unter anderem nicht umgesetzt:

Klimaschutz-Investitionsprämie:

Geplant war die Einführung einer steuerlichen Förderung von Investitionen. Diese Investitionen sollten zur Minderung des Energieverbrauchs bei Unternehmen beitragen und somit den Klima- als auch Umweltschutz verbessern.

Im neuen Gesetz ist diese Superabschreibung nicht mehr enthalten und wurde vertagt.

Zuschuss zu Betriebsveranstaltungen:

Geplant war, dass der Höchstbetrag für Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro steigt.

Diese Änderung wurde nicht umgesetzt. Somit bleibt die Obergrenze weiterhin bei 110 Euro.

Anpassung der Verpflegungspauschale:

Geplant war, dass die Obergrenzen der Verpflegungspauschalen steigen. Und zwar auf 15 Euro und 30 Euro.

Diese Vorgaben wird nicht umgesetzt. Die Pauschalen bleiben bei jeweils 15 Euro für An- und Abreisetag sowie bei 28 Euro bei einer 24-stündigen Abwesenheit.

Weitere Vorgaben gestrichen

Neben diese drei relativ prominenten Maßnahmen traf der Rotstift noch andere Vorhaben. Dazu zählen beispielsweise die Anhebungen für Sofortabschreibungen oder die Anhebung der Werte bei Poolabschreibungen.

Auch die energetischen Sanierungsmaßnahmen bleiben auf dem bisherigen Niveau von sieben Prozent sowie sechs Prozent. Geplant war eine Anhebung auf zehn Prozent.

Das ist das Gesetz

Ursprünglich wurde das Wachstumschancengesetz bereits Ende 2023 vom Bundestag verabschiedet. Doch der Bundesrat verweigerte seine finale Zustimmung.

Somit musste die Gesetzesvorlage in den Vermittlungsausschuss. Um das Gesetz final auf den Weg zu bringen, mussten einige politische Kompromisse erzielt werden. Diese Kompromisse brachten aber schließlich den notwendigen Erfolg.

Denn erst votierte der Bundestag für die neue Gesetzesvorlage. Anschließend gab ebenfalls der Bundesrat grünes Licht für das neue Wachstumschancengesetz.

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      Christoph Mers

      Online Content Manager