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Achtung Arbeitgeber: Deutschlandticket als Jobticket richtig abrechnen

FAQ: Deutschlandticket als Jobticket nutzen

Das Deutschlandticket ist ab dem 01. Mai verfügbar. Dann besteht auch die Möglichkeit, den Nachfolger vom 9-Euro-Ticket als Jobticket zu nutzen. Dabei müssen aber einige Punkte beachtet werden. Die FAQ zum Deutschlandticket als Jobticket.

FAQ #1: Ist das Deutschlandticket auch ein Jobticket?

Nein, per se ist das Deutschlandticket kein Jobticket. Um das Deutschlandticket als Jobticket zu verwenden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

FAQ #2: Wie wird das Deutschlandticket zum Jobticket?

Das 49-Euro-Ticket kann unter der folgenden Voraussetzungen als Jobticket angeboten werden:

Der Arbeitgeber muss einen Deutschland-Ticket Jobticket Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn abschließen

FAQ #3: Gibt es besondere Konditionen?

Ja, für das Deutschlandticker Jobticket gelten gesonderte finanzielle Konditionen. Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent, gibt es 5 Prozent Rabatt auf den Endpreis des Tickets.

Somit muss ein Mitarbeitender statt 49 Euro nur 34,30 Euro zahlen.

FAQ #4: Wie hoch darf der Arbeitgeberzuschuss ausfallen?

Der Zuschuss darf den Betrag von 49 Euro nicht überschritten. Deshalb ist eine korrekte Angabe in der Entgeltabrechnung unerlässlich.

FAQ #5: Welche weiteren Voraussetzungen müssen bei der Abrechnung beachtet werden?

Der Zuschuss zum Deutschland-Ticket als Jobticket muss extra zum regulären Gehalt erfolgen. Außerdem muss eine Aufzeichnung im Lohnkonto sowie eine Bestätigung in der Steuererklärung erfolgen.

Weitere Informationen zur korrekten Abrechnung des Deutschlandtickets und warum ein 49-Euro-Ticket eine sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung ist.

    Christoph Mers

    Online Content Manager