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5 Tipps: Das ist an Karneval am Arbeitsplatz erlaubt

Karneval 2024: Das ist am Arbeitsplatz erlaubt

5 Tipps: Das ist an Karneval am Arbeitsplatz erlaubt

Ob Karneval oder Fasching. Nicht nur zu Hause oder auf den Straßen wird die 5. Jahreszeit gefeiert. Manchmal mehr, manchmal weniger. Auch im Büro treiben die Jecken in vielen Unternehmen Ihr Unwesen. Doch was ist an Karneval am Arbeitsplatz erlaubt? Wir verraten es.

Tipps für Karneval 2024 am Arbeitsplatz

Eine echte Narrenfreiheit existiert nicht. Deshalb gibt es 5 Tipps, was an Karneval am Arbeitsplatz erlaubt ist:

1. Die richtige Verkleidung

Grundsätzlich sind Verkleidungen natürlich erlaubt. Die unterschiedlichen und teils kreativen Kostüme gehören zu Fasching wie der Dom zu Köln. Erlaubt sind ebenfalls Girlanden, Luftschlangen oder Konfetti.

Aber aufgepasst: Hinterher auch wieder aufräumen. Die Kostüme sollten ebenfalls keine Anspielung auf die Firma, Chef*in oder die Kollegen*innen sein. Grundsätzlich kommt es darauf an, in welcher Funktion der*ie Mitarbeiter*in tätig ist.

„Und wenn kein Kundenkontakt besteht, lässt sich auch gegen Pappnase und Wuschelperücke kaum etwas einwenden", sagt die Arbeitsrechtlerin Hildegard Gahlen von der FOM-Hochschule.

Ist jedoch bestimmte Kleidung vorgeschrieben, dann muss das ebenfalls während der 5. Jahreszeit eingehalten werden. Wie beispielsweise das Tragen von Helmen auf Baustellen.

2. Angemessene Witze

Nein, zum Lachen muss an Fasching nicht in den Keller gegangen werden. Natürlich können Witze gerissen werden bei Karneval am Arbeitsplatz. Selbst die immer gleichen Kalauer gehören an diesen Tagen in das Repertoire.

Was nicht dazu gehört, sind anzügliche Witze oder gar sexuelle Anspielungen. Das Verbietet nicht nur das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sondern auch die in den vergangenen Jahren zugenommene #metoo-Kampagne.

Gleiches gilt ebenfalls für diskriminierende oder rassistische Witze. Hier muss der Arbeitgeber eingreifen und basierend auf dem AGG das Fehlverhalten entsprechend sanktionieren. Das reicht von Versetzung über Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung.

3. Richtiger Ausspruch

Wer Karneval am Arbeitsplatz feiert, sollte eines unbedingt beachten: den richtigen Faschingsgruß grölen. Ansonsten kann es peinlich werden.

In Köln rufen sich die Jecken immer „Alaaf“ zu. In Düsseldorf und Mainz heisst es wiederum „Helau“.

4. Krank nach Karneval

Erst die 5. Jahreszeit feiern und ab Aschermittwoch krank der Arbeit fernbleiben. Rein statistisch gesehen erhöht sich die Krankenquote ab diesem Zeitpunkt oft überdurchschnittlich. Die Erklärungen dafür liegen auf der Hand.

Zum einen feiern in luftiger Kleidung bei gleichzeitig teils kühlen Temperaturen. Zum anderen kann es zu Verletzungen auf den Umzügen kommen wie beispielsweise durch Wurfmaterial. Arbeitnehmer*innen brauchen sich deshalb aber keine Sorgen machen. Grundsätzlich liegt kein Verschulden vor und der Arbeitgeber ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Anders ist der Fall, wer beispielsweise absichtlich eine Schlägerei anfängt oder alkoholisiert einen Unfall baut. Achtung: Alkohol muss die alleinige Ursache darstellen.

5. Umzüge im Fernsehen schauen

Wer Karneval am Arbeitsplatz verbringen muss, kann stattdessen die Umzüge auf dem Fernseher oder Smartphone schauen. Oder direkt auf dem PC. Das ist erlaubt, wenn der Arbeitgeber es nicht explizit verboten hat.

Ein Verbot durch den Arbeitgeber ist jedoch nicht wirksam, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert hat. So urteilte das Bundesarbeitsgericht: „Der Arbeitnehmer, der seine Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei verrichtet, erfüllt seine Arbeitspflicht, auch wenn er dabei Radio hört.“

Mit diesen 5 Tipps können Sie entspannt Karneval am Arbeitsplatz feiern. Lesen Sie hier unsere 4 No-Gos zu Fasching am Arbeitsplatz und was definitiv nicht erlaubt ist.

    Christoph Mers

    Online Content Manager