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Aktuelle Stand beim Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz: Wann erfolgt die Umsetzung?

Aktuelle Stand beim Hinweisgeberschutzgesetz

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie ist auf dem finalen Weg. Wir geben einen Überblick zum aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes und die bisherige Entwicklung.

Update zum Hinweisgeberschutzgesetz (Stand: 05.06.2023)

Jetzt ist es offiziell. Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 02. Juli 2023 in Kraft. Das geht aus der Veröffentlichung im sogenannten Gesetzesblatt am 02. Juni hervor.

Dort wurde das Gesetz unter dem Titel "Für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" bekannt gemacht.

Update zum Hinweisgeberschutzgesetz (Stand: 10.05.2023)

Endlich wurde eine Einigung erzielt. Das Hinweisgeberschutzgesetz und damit die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie sind tatsächlich kurz vor dem Ziel. In der Nacht auf den 10. Mai konnten im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat die letzten Hürden genommen werden. Die vier wichtigsten Anpassungen an das neue Whistleblower-Gesetz sind:

  1. Das Bereitstellen von anonymen Meldekanälen ist nicht mehr verpflichtend.
  2. Die Bearbeitung von anonymen Meldungen ist nicht mehr verpflichtend sondern eine "Sollte"-Vorschrift.
  3. Streichung des immateriellen Schadenersatzes für Whistleblower.
  4. Senkung des Bußgeldes für Unternehmen und Behörden von 100.000 Euro auf 50.000 Euro.

 Darum tagte der Vermittlungsausschuss

Eine Vermittlung war notwendig gewesen, da der Bundesrat in einer ersten Anhörung dem damaligen Whistleblower-Gesetz nicht zustimmte. Zu viele Fragen im ersten Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden offen gelassen. Darunter beispielsweise die starke bürokratische Belastung für Unternehmen welches die Einführung des Gesetzes mit sich ziehen würde.

Doch dieser und weitere Punkte wurden im Vermittlungsausschuss final geklärt. Der angepasste Entwurf des neuen Whistleblower-Gesetzes soll bereits am Donnerstag, den 11. Mai 2023, im Bundestag präsentiert werden. Denn Eile ist geboten.

Verfahren gegen Deutschland

Eine schnelle Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie ist mittlerweile von besonderem Interesse für die aktuelle Bundesregierung. Denn mittlerweile läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Heisst, die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des mangelnden Schutzes von Whistleblowern.

Deshalb ist eine schnelle Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes im starken Interesse der Bundesregierung. Mit einer Zustimmung des Bundestages wie -rates ist zu rechnen. Mit dem inkfrafttreten der zentralen Elemente des Gesetzes ist mit Anfang Juni zu rechnen.  

Update zum Hinweisgeberschutzgesetz (Stand: 10.02.2023)

Am heutigen Freitag, dem 10. Februar 2023, sollte es endlich soweit sein. Die Bestätigung des sogenannten Whistleblower-Gesetzes durch den Bundesrat. Eine Zustimmung schien sicher. Doch nur scheinbar.

Denn der Bundesrat kippte das im Dezember 2022 vom Bundestag bereits beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz. Eine Zustimmung in der Länderkammer erhielt das Gesetz somit nicht. Was waren die Gründe für die Ablehnung?

Zum einen würden kleine und mittlere Unternehmen durch Ausgaben zu stark belastet, so der bayrische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Zum anderen ist der hessische Justizminister, Roman Poseck (CDU), der Meinung, dass das aktuelle Gesetz auch eine Gefahr für Missbrauch darstelle. Wie geht es weiter?

Nach der Nicht-Zustimmung kommt das Gesetz voraussichtlich in den sogenannten Vermittlungsausschuss. In diese wird dann an einem Kompromiss gearbeitet.

Update zum Hinweisgeberschutzgesetz (Stand: 30.01.2023)

Laut dem aktuellen Stand ist eine Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetz durch den Bundesrat auf der nächsten Sitzung geplant. Die nächste Zusammenkunft des Bundesrates ist für den 10. Februar 2023 geplant.

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Update zum Hinweisgeberschutzgesetz (Stand 05.01.2023)

Die Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetz steht unmittelbar bevor. Ursprünglich sollte die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in ein nationales Gesetz bereits im Oktober 2022 stattfinden. Doch die Mühlen der Politik haben langsamer gemahlt als erwartet.

Somit ist die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetz für das Frühjahr 2023 geplant. Der Bundesrat muss der Beschlussempfehlung des Bundestag noch zustimmen. Experten rechnen mit der Zustimmung voraussichtlich auf der ersten Plenarsitzung Anfang Februar 2023.

Verabschiedung im Oktober geplant (Stand: September 2022)

Der aktuelle Stand beim Hinweisgeberschutzgesetz ist, dass mit einer Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag im Oktober 2022 zu rechnen ist. Allerspätestens aber im Herbst 2022.

Somit könnte das Hinweisgeberschutzgesetz im Januar 2023 endlich in Kraft treten.

Zuvor hatte der Bundestag in einer ersten Lesung am 29. September 2022 über den Gesetzesentwurf beraten. Am 14. Oktober erfolgte bereits eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss.

Entwicklung bis Herbst 2022

Das Hinweisgeberschutzgesetz hat seinen Ursprung nicht erst in diesem Jahr. Dafür muss die Uhr bis Ende 2020 zurückgedreht werden.

  • Ende 2020:

Die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) stellt einen ersten Entwurf zur Abstimmung in den Ressorts vor.

  • April 2021:

Eine Einführung des Gesetzes scheitert. Grund: Die CDU/CSU Fraktion kippt den Antrag.

  • November 2021:

Die neue Regierung um SPD, Grüne und FDP sprechen sich für eine Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie aus. Allerdings enthält der Koalitionsvertrag keine konkrete Deadline.

  • Dezember 2021:

Die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht läuft ab. Ein deutsches Gesetz existiert weiterhin nicht.

  • Februar 2022:

Die EU leitet ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen unterschiedliche Länder, darunter auch Deutschland, ein.

  • April 2022:

Der blaue Brief aus Brüssel zeigt seine Wirkung. Das Ministerium um den gegenwärtigen Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) erarbeitet einen Referentenentwurf. Dieser orientiert sich am ersten Entwurf von Christine Lambrecht (SDP).

  • Juli 2022:

Nach Freigabe durch die einzelnen Ressorts beschließt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf. Geplant ist eine Verabschiedung im Herbst 2022.

 Hinweisgeberschutzgesetz: kurz und knapp

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht. Mit der Überführung in deutsches Recht verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele.

Zum einen die Hinweisgeberschutz-Gesetz Richtlinie der Europäischen Union umsetzen. Zum andere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Für eine korrekte Umsetzung in Unternehmen und Organisationen bedarf es im Idealfall einer geeigneten Software-Lösung.

    Unser Ratgeber zum Hinweisgeberschutzgesetz

      Mehr Informationen rund um das HinSchG

      Christoph Mers

      Online Content Manager