Das Personalmanagement umfasst nicht nur die Verwaltung von Personalakten und die Durchführung der gesetzlichen Entgeltabrechnungen, sondern auch sämtliche Aufgaben und Prozesse der Unternehmensführung, welche maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und Mitarbeiter sind. Umso wichtiger wird das effiziente Handeln des HR-Managements und die Anwendung effizienzsteigernder Software.
Egal ob für den Mittelstand oder Global Player, einer Organisation des Öffentlichen Dienstes oder eines Krankenhaus ‐ hohe Grundsätze wie Performance, Flexibilität und Transparenz gelten für alle Institutionen und Personalverantwortlichen. Umso wichtiger ist es von einem zuverlässigen HR-Dienstleister und Partner und leistungsfähigen / effizienten Produkten unterstützt zu werden.
Mit diesen Ideen im Fokus wurde unsere HR-Software fidelis.Personal HCM entwickelt– eine ganzheitliche und modulare Lösung für das Personalmanagement. Prozessorientiert, praxisnah und anwenderfreundlich. Wir bilden den gesamten Mitarbeiter-Lebenszyklus bei unseren Kunden ab. Einzelne Module können je nach Bedarf ergänzt werden und ermöglichen eine schrittweise Erweiterung der Softwarelösung und HR-Services – perfekt abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, Ihr Personal und die sich ändernde Gesamtsituation.
fidelis.Personal HCM hilft Ihrem Unternehmen und Ihrer Personalabteilung dabei zukunftssicher nach vorne zu blicken. Unsere HR-Spezialisten und unsere moderne Software unterstützt bei allen Problemstellungen und Herausforderungen im HR-Bereich.
Seit die Bundesregierung einen Pflichtanteil an beschäftigten Mitarbeitern mit Schwerbehinderung im Betrieb verlangt, sind die Ansprüche an Unternehmen stark gewachsen. Dabei reicht eine Einstellung von Mitarbeitern mit Schwerbehinderung alleine nicht mehr aus. Das Gehalt, geldwerte Vorteile, extra Urlaubsansprüche, die Dokumentation und die Lohnabrechnung folgen anderen Regularien. Das Wichtigste über Lohnabrechnung und Pflichten des Arbeitgebers für Sie zusammengefasst.
Mehr Personal bei der Polizei und in kommunalen Kindertageseinrichtungen haben bis Mitte 2018 zu einem Beschäftigungszuwachs im öffentlichen Dienst geführt.
Bei der Stufenzuordnung nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses, auf das der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung anzuwenden ist, sind Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus vorherigen befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber zu berücksichtigen, wenn die Wiedereinstellung für eine gleichwertige oder gleichartige Tätigkeit erfolgt („horizontale“ Wiedereinstellung) und es zu keiner längeren als einer sechsmonatigen rechtlichen Unterbrechung zwischen den Arbeitsverhältnissen gekommen ist.