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Ende der Home-Office Pflicht: Das gilt es zu beachten

Mitarbeiterin Home Office

Der 19. März leitet das Ende der Home-Office Pflicht ein. Dann können Beschäftigte wieder zurück ins Büro kehren. Oder kann weiter von zu Hause aus gearbeitet werden? Hier finden Sie die Antworten zu den 5 wichtigsten Fragen.

1.    Wann ist das Ende der Home-Office Pflicht?

Bund und Länder beschlossen gemeinsam, dass die Pflicht auf Home-Office zum 19. März 2022 endet. Das bedeutet für die Arbeitgeber in Deutschland: Sie sind nicht mehr verpflichtet, Ihren Beschäftigten Home-Office zu ermöglichen. Warum dieser Schritt?

Begründet wird das Ende der Home-Office Pflicht mit zweierlei Punkten. Zum einen ist die Corona-Pandemie besser unter Kontrolle. Zum anderen ist die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufes deutlich gesunken.

2. Dürfen Unternehmen trotzdem Home-Office anbieten?

Ein klares Ja. Betriebe können nach Absprache mit den Arbeitnehmern*innen weiter Home-Office anbieten. Das ist allein aus Sicht des Betriebsklimas wichtig.
Denn zwei Jahre Pandemie haben für einen Wandel im Büro gesorgt. Denn viele Beschäftigte möchten lieber von zu Hause aus arbeiten. Deshalb ist es von elementarer Bedeutung, dass die Unternehmen auf die Bedürfnisse Ihre Angestellten*innen eingehen. Eine Möglichkeit: hybrides Arbeiten ermöglichen.

3. Kommt das „Recht auf Home-Office“?

Eine Verlängerung der Home-Office Pflicht ist theoretisch möglich. Zwar gibt es vor dem 19. März noch einen Corona-Gipfel zwischen Bund und Ländern. Aber die Wahrscheinlichkeit ist im Moment eher gering, dass eine Verlängerung angestrebt wird.

Ändern könnte sich das in der Zwischenzeit nur, wenn entweder die Fallzahlen drastisch in die Höhe schnellen. Oder eine weitere, ansteckendere Corona-Variante ins Spiel kommt. Mit Blick in die Zukunft könnte es im Herbst noch mal relevanter werden.

4. Kommt das „Recht auf Home-Office“?

Bereits im vergangenen Jahr plädierte der damalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf das „Recht auf Home-Office“. Die Pläne dafür scheiterten damals aber am Koalitionspartner, der CDU.

Unter der neuen Regierungskoalition haben sich die Vorzeichen aber verändert. Heil plant einen weiteren Anlauf. Doch im Koalitionsvertrag steht nicht „Recht“ sondern bloß „Erörterungsanspruch“. Bedeutet, dass der Arbeitgeber mit dem*r Arbeitnehmer*inn darüber sprechen muss, wenn von zu Hause aus gearbeitet werden möchte.

5. Das sagen Arbeitgeber und Gewerkschaften

Die Gewerkschaften plädieren für eine einfachere Umsetzung von Home-Office Regelungen. Neue Regeln müssen den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit von zu Hause aus besser regeln.

Skeptischer sieht es die Arbeitgeberseite. Unter anderem spricht sich der Präsident des Arbeitgeberverbandes gegen eine verpflichtende Home-Office Regelung aus. Stattdessen spricht sich der Verband für mehr unternehmerische Eigenverantwortung und ein modernes Arbeitsschutzgesetz aus.